Sachverhalt:
Herr Bernhard Beitz
ist in der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) per
Beschluss zum stellvertretenden Stadtdirektor bestellt worden. Die Vertretung
wurde als allgemeine Vertretung im Ehrenbeamtenverhältnis wahrgenommen. Herr Beitz
geht nunmehr mit Ablauf des 30.11.2023 in den Ruhestand. Er ist daher aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Eine rückwirkende Entlassung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht zulässig.
Darüber hinaus ist
eine neue stellvertretende Stadtdirektorin / ein neuer stellvertretender
Stadtdirektor zu bestellen.
Der Rat beschließt
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die
Vertretung der Stadtdirektorin / des Stadtdirektors. Die Bestimmung kann durch
Abstimmung gem. § 66 NKomVG oder durch Wahl gem. § 67 NKomVG erfolgen.
Zur
Stellvertreterin oder zum Stellvertreter kann
ü
eine /
ein – auch ehrenamtlich tätige / tätiger - Angehörige / Angehöriger der
Mitgliedsgemeinde oder der Samtgemeinde,
ü
ein
Ratsmitglied oder
ü
die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister selbst
bestellt werden.
Der Rat bestimmt
auch, ob die Vertretung als allgemeine Vertretung oder nur als
Verhinderungsvertretung tätig wird und ob die Funktion ehrenamtlich oder als
Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter wahrgenommen wird. Im Hinblick auf Art. 33 Abs. 4
GG („die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe
in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“) sollte die Wahrnehmung im
Ehrenbeamtenverhältnis die Regel sein.
Vorliegend sollte
wie im Fall von Herrn Beitz die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die
Dauer der restlichen Wahlperiode durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die
von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin / dem
Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die restliche Wahlperiode den neuen 1. SgRat der Samtgemeinde Elbtalaue, Herrn Jens Sporleder, mit der allgemeinen Stellvertretung per Beschluss zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
a)
Herr
Bernhard Beitz wird mit Wirkung vom 13.12.2023 (Datum der Sitzung) aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis als stv. Stadtdirektor der Stadt Dannenberg (Elbe)
entlassen.
b)
Die
neue Vertretung wird als allgemeine / Verhinderungsvertretung wahrgenommen
c)
Die
Funktion wird ehrenamtlich / im Ehrenbeamtenverhältnis wahrgenommen
d)
Die
Bestimmung der Stellvertretung soll durch Beschluss / durch Wahl erfolgen
e)
Wahl /
Beschluss zur Vertretung der neuen Stadtdirektorin / des neuen Stadtdirektors