Betreff
Bestellung einer neuen Vertretung des Stadtdirektors
Vorlage
1/0485/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Bernhard Beitz ist in der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) per Beschluss zum stellvertretenden Stadtdirektor bestellt worden. Die Vertretung wurde als allgemeine Vertretung im Ehrenbeamtenverhältnis wahrgenommen. Herr Beitz geht nunmehr mit Ablauf des 30.11.2023 in den Ruhestand. Er ist daher aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht zulässig.

 

Darüber hinaus ist eine neue stellvertretende Stadtdirektorin / ein neuer stellvertretender Stadtdirektor zu bestellen.

 

Der Rat beschließt gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die Vertretung der Stadtdirektorin / des Stadtdirektors. Die Bestimmung kann durch Abstimmung gem. § 66 NKomVG oder durch Wahl gem. § 67 NKomVG erfolgen.

 

Zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter kann

 

ü  eine / ein – auch ehrenamtlich tätige / tätiger - Angehörige / Angehöriger der Mitgliedsgemeinde oder der Samtgemeinde,

ü  ein Ratsmitglied oder

ü  die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister selbst

 

bestellt werden.

 

Der Rat bestimmt auch, ob die Vertretung als allgemeine Vertretung oder nur als Verhinderungsvertretung tätig wird und ob die Funktion ehrenamtlich oder als Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter wahrgenommen wird. Im Hinblick auf Art. 33 Abs. 4 GG („die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“) sollte die Wahrnehmung im Ehrenbeamtenverhältnis die Regel sein.

 

Vorliegend sollte wie im Fall von Herrn Beitz die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der restlichen Wahlperiode durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin / dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die restliche Wahlperiode den neuen 1. SgRat der Samtgemeinde Elbtalaue, Herrn Jens Sporleder, mit der allgemeinen Stellvertretung per Beschluss zu bestellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Herr Bernhard Beitz wird mit Wirkung vom 13.12.2023 (Datum der Sitzung) aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stv. Stadtdirektor der Stadt Dannenberg (Elbe) entlassen.

b)    Die neue Vertretung wird als allgemeine / Verhinderungsvertretung wahrgenommen

c)     Die Funktion wird ehrenamtlich / im Ehrenbeamtenverhältnis wahrgenommen

d)    Die Bestimmung der Stellvertretung soll durch Beschluss / durch Wahl erfolgen

e)    Wahl / Beschluss zur Vertretung der neuen Stadtdirektorin / des neuen Stadtdirektors