Betreff
Besetzung des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
Vorlage
30/0461/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist Mitglied im Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege. Aufgabe des Unterhaltungsverbandes ist der Bau und die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. Das Verbandsgebiet umfasst nahezu den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände (WABO), Lüggau, hat mitgeteilt, dass die Amtszeiten

der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege am 31.12.2023 enden und im Januar 2024 eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Ausschusses für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 stattfindet.

 

Organe des Unterhaltungsverbandes sind der Vorstand (13 Mitglieder) und der Ausschuss (39 Mitglieder). Mitglieder des Unterhaltungsverbandes sind die Gemeinden und Städte im Verbandsgebiet. Diese wählen den Verbandsausschuss. Der Verbandsausschuss wiederum wählt die Vorstandsmitglieder. Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat nach der Satzung des Unterhaltungsverbandes das Vorschlagsrecht für ein Ausschussmitglied. Nach der in 2018 beschlossenen 9. Satzungsänderung des Unterhaltungsverbandes sind neben den Ausschussmitgliedern auch deren persönliche Vertreter zu wählen, damit bei Ausscheiden von gewählten Ausschussmitgliedern keine Neuwahlen erforderlich werden.

Nach der Satzung des Unterhaltungsverbandes müssen 50% der Ausschussmitglieder Land- und Forstwirte sein.

 

Für die Stadt Hitzacker (Elbe) ist der ehemalige Ratsherr Norbert Schulz seit 2007 Mitglied im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Herr Schulz hat signalisiert, dass er für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht. Das Amt des persönlichen Vertreters für  Herrn Schulz hat der Bürgermeister Herr Mertins wahrgenommen, auch dieser hat signalisiert, dass er für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen würde.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Wahl des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege werden der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes folgende Personen vorgeschlagen:

a)       Ausschussmitglied:                                                Vertretung des Ausschussmitgliedes: