Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn ist Mitglied im Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege.
Aufgabe des
Unterhaltungsverbandes ist der Bau und die Unterhaltung der Gewässer II.
Ordnung.
Das Verbandsgebiet
umfasst nahezu den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Der Kreisverband
der Wasser- und Bodenverbände hat mit Schreiben vom 11.10.2023 mitgeteilt, dass
die Amtszeiten der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
am 31.12.2023 enden und im Januar 2024 eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl
des Ausschusses für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 stattfindet.
Die Organe des
Unterhaltungsverbandes sind der Vorstand (13 Mitglieder) sowie der Ausschuss
(39 Mitglieder). Mitglieder des Unterhaltungsverbandes sind die Gemeinden und
Städte im gesamten Verbandsgebiet, diese wählen den Verbandsausschuss.
Der
Verbandsausschuss wiederum wählt die Vorstandsmitglieder.
Die Gemeinde
Gusborn hat nach der Satzung des Unterhaltungsverbandes ein Vorschlagsrecht für
zwei Ausschussmitglieder, nach dieser Satzung müssen 50 % der
Ausschussmitglieder Land- und Forstwirte sein.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat am 23.01.2014 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die
Wahl des Ausschusses des Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege grundsätzlich der
Bürgermeister der Gemeinde Gusborn und ein weiteres Ratsmitglied vorgeschlagen
werden.
Für die noch
laufende Amtsperiode wurden Herr Hartmut Ringel als Bürgermeister der Gemeinde
Gusborn und Herr Thomas Fahren als sein persönlicher Vertreter sowie Herr
Martin Schnell und Herr Michael Webs als sein persönlicher Vertreter
vorgeschlagen.
Diese wurden von
der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes zu Ausschussmitgliedern
bzw. zu persönlichen Stellvertretern gewählt.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl des
Ausschusses des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege werden der
Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes
a.) Herr Hartmut
Ringel als Bürgermeister der Gemeinde Gusborn sowie
b.) Herr Martin
Schnell vorgeschlagen.
Als persönliche
Stellvertretung für a.) wird ___________________________ vorgeschlagen und als
persönliche Stellvertretung für b.) _______________________________ .