Betreff
Herstellung eines Feuerlöschbrunnens im Ausbaudurchmesser DN 250 mit Unterwasserpumpe
Vorlage
40/0448/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz in die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue in Ihrem Gebiet für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen.

Ein Großteil der Grundversorgung mit Löschwasser kann über das Trinkwassernetz des Wasserverbandes Dannenberg- Hitzacker kAöR sichergestellt werden. Eine gänzliche Sicherstellung über das zentrale Trinkwassernetz ist jedoch nicht möglich. Dies liegt zum einen daran, dass nicht alle baulichen Anlagen über die dafür eingerichteten Wasserentnahmestellen (Unterflurhydranten und Oberflurhydranten) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung mit Löschwasser versorgt werden können. Darüber hinaus ist oftmals auch eine weitere (von dem Trinkwassernetz) unabhängige Löschwasserversorgung erforderlich.

 

Die Gemeindefeuerwehr- und Ortsfeuerwehrführung überprüft den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend der Vorgaben der Dienstanweisungen für Gemeinde-, Bereichs- und Ortsbrandmeister fortlaufend im Hinblick auf die Grundversorgung mit Löschwasser. Entsprechende Bedarfe aufgrund einer Unterversorgung oder eines abgängigen Feuerlöschbrunnens o. ä. werden der Samtgemeindeverwaltung gemeldet.

 

Es ist nunmehr beabsichtigt, aufgrund der Meldungen durch die OFw. Wietzetze einen Feuerlöschbrunnen Groß gem. DIN 14220 (DN 250) zu errichten, um damit eine Sicherstellung der Grundversorgung mit Löschwasser sicherzustellen bzw. zu fördern.

 

Entsprechend der einschlägigen Regelungen der VOB/A wurde ein Beschränktes Ausschreibungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Insgesamt wurden drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Drei Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Die Auswertungen der eingegangenen Angebote ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Vergabe wurde dem Rechnungsprüfungsamt Lüneburg, Außenstelle Lüchow zur Prüfung nach § 155 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG vorgelegt. Die Rückmeldung steht noch aus.

 

 

Das vorhandene Budget aus der Investitionsnummer 20.3020003 reicht zur Begleichung des Auftrages nicht aus. Der Differenzbetrag i.H.v 27.551,33 € kann nach Rücksprache mit der Kämmerei durch das Budget mit der Investitionsnummer 20.3020002 gedeckt werden.

 

Nach telefonischer Rücksprache, da keine Angebotsbindefrist im Angebot angegeben ist, mit der FA Hansen Brunnenbau GmbH aus Neetze ist die Angebotsbindefrist bis zum 12.12.2023, daher kann die Beschlussfassung nicht im Samtgemeinderat erfolgen, sondern es muss eine Eilentscheidung durch den Samtgemeindeausschuss gem. § 89 Satz 1 NKomVG erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Auftrag für die Herstellung eines Feuerlöschbrunnens im Außendurchmesser DN 250 mit Unterwasserpumpe gem. DIN 14220 in Gesamtausführung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg, Außenstelle Lüchow, an die Fa. Hansen Brunnenbau, Rosenthaler Weg 20, 21398 Neetze mit Ihrem Angebot i. H. v. 67.061,26 € vergeben.

 

2. Der überplanmäßigen Auszahlung für die Herstellung von einem Feuerlöschbrunnen im Ausbaudurchmesser DN 250 mit Unterwasserpumpe i.H.v. 27.551,33 € wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 27.551,33 € wird im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG zugestimmt.