Sachverhalt:
Mit Datum vom
11.10.2023 erhielt Bürgermeister Stegemann ein Schreiben des
Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege, in dem mitgeteilt wurde, dass für die
Amtsperiode vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 eine Neuwahl der
Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege notwendig ist.
Die Amtzeit der
Ausschussmitglieder endet am 31.12.2023, daher findet im Januar 2023 eine
Mitgliederversammlung zur Neuwahl statt.
Die Gemeinde Göhrde
hat einen Sitz im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege, deshalb
wird die Gemeinde Göhrde gebeten, ein Ausschussmitglied sowie eine persönliche
Stellvertretung vorzuschlagen und die Daten dieser Personen bis zum 31.12.2023
schriftlich an den Unterhaltungsverband zu übermitteln.
Die vorgeschlagenen
Personen können dann in der Mitgliederversammlung im Januar 2024 namentlich in
den Ausschuss des Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege gewählt werden.
Beschlussvorschlag:
Als
Ausschussmitglied in den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege für die Amtsperiode
vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wird _________________________________
vorgeschlagen.
Als persönliche
Stellvertreterin/ persönlicher Stellvertreter wird
_________________________________ vorgeschlagen.