Betreff
Weitere Umgestaltung zu barrierefreien Bushaltestellen; Antrag für das Förderjahr 2025
Vorlage
30/0411/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anhand der Prioritätenliste ist festzulegen, ob und ggf. welche Bushaltestellen im Jahre 2025 barrierefrei umgebaut werden sollen. Der Antrag auf Fördermittel ist bereits zum 31.05.2024 mit entsprechenden Planungsunterlagen und Stellungnahmen einzureichen, aus zeitlichen Gründen muss deshalb eine Festlegung zeitnah erfolgen.

 

Die „Verkehrsberuhigungsmaßnahme Tießauer Str.“  wurde in diesem Kalenderjahr umgesetzt. Im Ortseingang aus Richtung L 231 kommend wurde durch bauliche Maßnahmen eine Torsituation mit Mindestdurchfahrtbreite von 3 m geschaffen, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.

 

Gleiches soll am entgegengesetzten Ende der Tießauer Str. kurz vor der Einmündung in die K 36 dadurch geschehen, in dem die vorhandene Bushaltestelle beidseitig so versetzt wird, dass die Einstiegbereiche mit einer Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m gegenüber liegen. Mit der Versetzung der Einstiegsbereiche soll zugleich Barrierefreiheit geschaffen werden.

 

Die Bushaltestelle „Tießau, Ort“ ist in der Kategorie B priorisiert und ein barrierefreier Umbau sollte bis spätestens zum Jahre 2026 erfolgen.

 

Aus der Kategorie A sind bereits sämtliche Haltestellen umgebaut bzw. in der Abwicklung der Umsetzung. Gleiches gilt für die in Kategorie B priorisierten Haltestellen „Heisterkamp“ und „Eisenbahnbrücke Nord“. Die Haltestelle „Bleichwiese“ ist ebenfalls schon barrierefrei umgebaut.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird ein Antrag auf Förderung aus Mitteln des ÖPNV für das Jahr 2025 für den beidseitigen Umbau der Bushaltestelle „Tießau, Ort“ gestellt.