Betreff
Weiteres Vorgehen zur Festlegung von Potenzialflächen für Freiflächen PV-Anlagen in der SG Elbtalaue
Vorlage
30/0378/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf Grundlage der aktuellen bundesweiten Anstrengungen zum Klimaschutz sowie im Hinblick auf die Herstellung einer Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die derzeitige politische Lage, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien forciert.

Die Vorgabe der Landesregierung bis 2033 0,47 Prozent der Landesfläche (rund 577 ha der Landkreisfläche) als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik in Bebauungsplänen der Gemeinden auszuweisen, führt derzeit zu einem hohen Ansiedlungsdruck zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.

Auch in der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von Freiflächenanlagen (PV-FFA).

 

Die Freiflächen in der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur Verfügung stehen.

Außerdem würde es sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen handeln, für die grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativenprüfung erfolgt und die Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeindebürgermeistern die Übereinkunft zur Erstellung einer kreisweiten Standortanalyse beschlossen, welche auf Basis eines abgestimmten Kriterienkatalogs mögliche Flächen zur Entwicklung von PV-FFA darstellt und eine Grundlage für die weitere Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren bildet. Im Kriterienkatalog wurden die Themenfelder Naturschutz, Siedlung/Infrastruktur, Wasser und das RROP berücksichtigt. Betrachtet wurden Freiflächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 10 ha.

 

Die Durchführung der Analyse, als Grundlage für die folgenden Bauleitplanungen, ist abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor. Die Analyse stellt im Ergebnis konfliktfreie bzw. konfliktarme Potenzialflächen für die mögliche Ansiedlung von PV-FFA dar. Die ermittelten Flächen liegen vor allem entlang der Jeetzelniederung im äußersten Südwesten und im Südosten des Landkreises. Potenzialflächen außerhalb der ermittelten Flächen werden durch die Ergebnisse nicht ausgeschlossen.

Die folgende Bauleitplanung stellt die Samtgemeinde vor weitere Herausforderungen.

 

Im Rahmen der Diskussion der weiteren Vorgehensweise wurde der Ansatz von Herrn Böhme vom Planungsbüro plan B betrachtet. Her Böhme ist mit der Erstellung vergleichbarer PV-Konzepte in anderen Samtgemeinden Niedersachsens betraut.

Herr Böhme wird den Sachstand der Diskussion sowie einen möglichen Ansatz zur weiteren Vorgehensweise darstellen.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.