Sachverhalt:
Auf Grundlage der
aktuellen bundesweiten Anstrengungen zum Klimaschutz sowie im Hinblick auf die
Herstellung einer Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die
derzeitige politische Lage, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch
Erneuerbare Energien forciert.
Die Vorgabe der
Landesregierung bis 2033 0,47 Prozent der Landesfläche (rund 577 ha der
Landkreisfläche) als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur
Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik in Bebauungsplänen der
Gemeinden auszuweisen, führt derzeit zu einem hohen Ansiedlungsdruck zur
Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.
Auch in der
Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und
Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von
Freiflächenanlagen (PV-FFA).
Die Freiflächen in
der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im
Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG
sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn
dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur
Verfügung stehen.
Außerdem würde es
sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen handeln, für die
grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere
Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf
ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf
Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativenprüfung erfolgt und die
Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt
auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.
Vor diesem
Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den
Samtgemeindebürgermeistern die Übereinkunft zur Erstellung einer kreisweiten
Standortanalyse beschlossen, welche auf Basis eines abgestimmten
Kriterienkatalogs mögliche Flächen zur Entwicklung von PV-FFA darstellt und
eine Grundlage für die weitere Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren
bildet. Im Kriterienkatalog wurden die Themenfelder Naturschutz,
Siedlung/Infrastruktur, Wasser und das RROP berücksichtigt. Betrachtet wurden
Freiflächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 10 ha.
Die Durchführung
der Analyse, als Grundlage für die folgenden Bauleitplanungen, ist
abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor. Die Analyse stellt im Ergebnis
konfliktfreie bzw. konfliktarme Potenzialflächen für die mögliche Ansiedlung
von PV-FFA dar. Die ermittelten
Flächen liegen vor allem entlang der Jeetzelniederung im äußersten Südwesten
und im Südosten des Landkreises. Potenzialflächen
außerhalb der ermittelten Flächen werden durch die Ergebnisse nicht
ausgeschlossen.
Die
folgende Bauleitplanung stellt die Samtgemeinde vor weitere Herausforderungen.
Im
Rahmen der Diskussion der weiteren Vorgehensweise wurde der Ansatz von Herrn
Böhme vom Planungsbüro plan B betrachtet. Her Böhme ist mit der Erstellung
vergleichbarer PV-Konzepte in anderen Samtgemeinden Niedersachsens betraut.
Herr
Böhme wird den Sachstand der Diskussion sowie einen möglichen Ansatz zur
weiteren Vorgehensweise darstellen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.