Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierfür sind in
einem jeden Haushaltsjahr die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 wurden die einzelnen Ansätze
der Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) sowohl im Ergebnishaushalt als auch
im Finanzhaushalt untersucht, fortgeschrieben und angepasst.
Ergebnishaushalt 2024
(Anlage 1):
Im Wesentlichen ergeben sich zum Vorjahr/zu den Vorjahren folgende
Veränderungen:
- 332100 (Benutzungsgebühren Pflicht) und 332105 (Benutzungsgebühren
Freiwillig):
Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist es
erforderlich zwischen gebührenpflichtigen Pflichteinsätzen und
gebührenpflichtigen freiwilligen Einsätzen zu unterscheiden.
- 421220 (Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen):
Für die Unterhaltung/Reparatur von
Feuerlöschbrunnen sollte ein Ansatz von 2.500 € vorgesehen werden.
- Sachkonto 422115 (Unterhaltung des beweglichen
Sachanlagevermögens):
Insbesondere aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen erhöhten Prüfungsvorgaben an feuerwehrtechnischem Gerät ist der Ansatz von 60.000,00 auf 75.000,00 € zu erhöhen
- 426130 (Betriebsärztlicher Dienst):
Aufgrund erhöhter Kosten für die
Durchführung der Untersuchung gem. G 26-3 (Tauglichkeitsuntersuchung
Atemschutzgeräteträger/-innen) ist der Ansatz vom 12.000 € auf 18.000 € zu
erhöhen.
- 426140 (Dienst- und Schutzkleidung):
Jüngste Erkenntnisse aus dem Einsatz- und
Übungsdienst haben ein mögliches Defizit in der persönlichen Schutzausrüstung
der Atemschutzgeräteträger/-innen aufgezeigt. Hier ist entsprechend durch die
Beschaffung anderer Flammschutzhauben nachzuwirken. Zudem ist geplant bei
Neueintritt in die Einsatzabteilung künftig einen einmaligen Zuschuss für die
Beschaffung von Hose/Rock, Hemd/Polobluse und Krawatte gem. Anlage 4 zur
Feuerwehrverordnung (FwVO) auszuzahlen. Dienstlich zur Verfügung gestellt
werden derzeit ausschließlich Jacke und Schirmmütze.
- 442122 (Lohnkostenentschädigungen an die Arbeitgeber der
Feuerwehrmitglieder)
Aufgrund der Lohn- und Gehaltserhöhungen bei
diversen Berufsgruppen und -Zweigen sollte der Ansatz von 35.000 auf 40.000 €
erhöht werden.
- 443112 (Fernmeldegebühren) und 443113 (Aufwand für Leitungsnetze):
Aufgrund der verbindlichen
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan ist der bisherige Ansatz des
Sachkontos 443112 auf die Sachkonten 443112 (10.000 €) und 443113 (5.000 €)
aufzuteilen.
- 443117 (Beratungs- und Betreuungshonorare):
Aufgrund der Erforderlichkeit der
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes sollte für das Haushaltsjahr 2024 ein
Ansatz von 8.000 € vorgesehen werden.
- 443118 (Sonstige Geschäftsaufwendungen)
Aufgrund des bisherigen Ergebnisses im
Haushaltsjahr 2023 sollte der Ansatz von 5.500 € auf 7.500 € erhöht werden.
Mittelfristige Finanzplanung
2024- 2027 (Anlage 2):
Für die Bereiche „Fahrzeugbeschaffung“, „Gerätebeschaffung“,
„Löschwasserversorgung“ und „Einrichtung Feuerwehrhäuser“ wurde die
Finanzplanung an die tatsächlichen Bedarfe angepasst. In die mittelfristige
Finanzplanung wurde zudem das Haushaltsjahr 2027 aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsansätze der Kostenstelle
12600400100 für das Jahr 2024 (Ergebnishaushalt) sowie die mittelfristige
Finanzplanung 2024- 2027 gem. Anlage 2 (Finanzhaushalt) werden empfohlen.