Betreff
Haushaltsplanberatung und Investitionsplanung 2024 für die Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz)
Vorlage
40/0362/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierfür sind in einem jeden Haushaltsjahr die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 wurden die einzelnen Ansätze der Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt untersucht, fortgeschrieben und angepasst.

 

Ergebnishaushalt 2024 (Anlage 1):

Im Wesentlichen ergeben sich zum Vorjahr/zu den Vorjahren folgende Veränderungen:

 

  • 332100 (Benutzungsgebühren Pflicht) und 332105 (Benutzungsgebühren Freiwillig):

Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist es erforderlich zwischen gebührenpflichtigen Pflichteinsätzen und gebührenpflichtigen freiwilligen Einsätzen zu unterscheiden.

 

  • 421220 (Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen):

Für die Unterhaltung/Reparatur von Feuerlöschbrunnen sollte ein Ansatz von 2.500 € vorgesehen werden.

 

  • Sachkonto 422115 (Unterhaltung des beweglichen Sachanlagevermögens):
    Insbesondere aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen erhöhten Prüfungsvorgaben an feuerwehrtechnischem Gerät ist der Ansatz von 60.000,00 auf 75.000,00 € zu erhöhen

 

  • 426130 (Betriebsärztlicher Dienst):

Aufgrund erhöhter Kosten für die Durchführung der Untersuchung gem. G 26-3 (Tauglichkeitsuntersuchung Atemschutzgeräteträger/-innen) ist der Ansatz vom 12.000 € auf 18.000 € zu erhöhen.

 

  • 426140 (Dienst- und Schutzkleidung):

Jüngste Erkenntnisse aus dem Einsatz- und Übungsdienst haben ein mögliches Defizit in der persönlichen Schutzausrüstung der Atemschutzgeräteträger/-innen aufgezeigt. Hier ist entsprechend durch die Beschaffung anderer Flammschutzhauben nachzuwirken. Zudem ist geplant bei Neueintritt in die Einsatzabteilung künftig einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung von Hose/Rock, Hemd/Polobluse und Krawatte gem. Anlage 4 zur Feuerwehrverordnung (FwVO) auszuzahlen. Dienstlich zur Verfügung gestellt werden derzeit ausschließlich Jacke und Schirmmütze.

 

  • 442122 (Lohnkostenentschädigungen an die Arbeitgeber der Feuerwehrmitglieder)

Aufgrund der Lohn- und Gehaltserhöhungen bei diversen Berufsgruppen und -Zweigen sollte der Ansatz von 35.000 auf 40.000 € erhöht werden.

 

  • 443112 (Fernmeldegebühren) und 443113 (Aufwand für Leitungsnetze):

Aufgrund der verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan ist der bisherige Ansatz des Sachkontos 443112 auf die Sachkonten 443112 (10.000 €) und 443113 (5.000 €) aufzuteilen.

 

  • 443117 (Beratungs- und Betreuungshonorare):

Aufgrund der Erforderlichkeit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes sollte für das Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz von 8.000 € vorgesehen werden.

 

  • 443118 (Sonstige Geschäftsaufwendungen)

Aufgrund des bisherigen Ergebnisses im Haushaltsjahr 2023 sollte der Ansatz von 5.500 € auf 7.500 € erhöht werden.

 

Mittelfristige Finanzplanung 2024- 2027 (Anlage 2):

Für die Bereiche „Fahrzeugbeschaffung“, „Gerätebeschaffung“, „Löschwasserversorgung“ und „Einrichtung Feuerwehrhäuser“ wurde die Finanzplanung an die tatsächlichen Bedarfe angepasst. In die mittelfristige Finanzplanung wurde zudem das Haushaltsjahr 2027 aufgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsansätze der Kostenstelle 12600400100 für das Jahr 2024 (Ergebnishaushalt) sowie die mittelfristige Finanzplanung 2024- 2027 gem. Anlage 2 (Finanzhaushalt) werden empfohlen.