Betreff
Kita-Bedarf in der Samtgemeinde Elbtalaue: Sanierung der Kindertagesstätte Damnatz zum Erhalt der vorhandenen Platzkapazitäten
Vorlage
14/0358/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die DRK Kindertagesstätte in Damnatz verfügt nach aktuellen Erkenntnissen nicht über eine Baugenehmigung als Kindertageseinrichtung, so dass die Betriebsgenehmigung in Frage steht und die Kita ohne Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes nicht weiterbetrieben werden kann. Für eine Baugenehmigung als Kindertageseinrichtung sind aktuelle Kita-Standards zu erfüllen, die nur mit Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu erzielen sind. Eine Schließung der Kita ist aufgrund der Versorgungsquote im Elementarbereich des Planbereichs Dannenberg von derzeit 73% keine Option. Die Kita wird jährlich gut angenommen, sie ist für das Kitajahr 2023/2024 voll belegt. Eine Sanierung würde auch dem Anspruch des Landkreises gerecht werden, weiterhin dezentrale Kitaplätze vorhalten zu können. Zudem ist eine Sanierung schneller umsetzbar als ein Neubau inkl. Grundstücksfindung. Aus zeitlichen Gründen sollte die Umsetzung der Sanierung und Erweiterung der Kita Damnatz erfolgen.

Tabelle: Auslastung Kindertagesstätte Damnatz

2023/2024

Juli 23

Aug. 23

Dez. 24

Juni 24

Gesamtkapazität

25

25

25

25

freie Plätze

2

1

2

0

Auswertung Little Bird, Stand 07/2023

 

 

 

 

 

 

Tabelle: Elementarplätze im Planbereich Dannenberg

2023/2024

Juli 23

Aug. 23

Dez. 23

Mai

Juni 24

Gesamtkapazität

373

373

373

373

373

freie Plätze

19

52

47

41

41

Offene Anfragen

11

 

Absagen wg. fehlender Kapazitäten

29

 

Auswertung Little Bird, Stand 07/2023

Die Umsetzung der Baumaßnahmen muss mit der Gemeinde Damnatz und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmt und die Möglichkeit einer Zweckvereinbarung geprüft werden. Personelle Ressourcen für eine Umsetzung durch die Samtgemeinde Elbtalaue oder das Gebäudemanagement AöR des Landkreises sind aktuell nicht vorhanden. Insoweit ist die Umsetzung durch Beauftragung eines externen Architekturbüros alternativlos, sofern ein zügiges Verfahren gewährleistet werden muss.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt die Maßnahme im Rahmen der Mitfinanzierung nach Jugendhilfevereinbarung mit.