Betreff
Mögliche Ausweisung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Zernien
Vorlage
30/0189/2023/2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Da in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, ist zu überlegen, wo neue Baulandflächen in der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.

 

Grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von zentralen Orten gem. RROP 2004 nur im Hauptort einer Mitgliedsgemeinde von Samtgemeinden zulässig.

Ausnahmsweise kann eine Entwicklung außerhalb des Hauptortes zugelassen werden, wenn der Umfang der baulichen Entwicklung den Eigenbedarf der Siedlung nicht überschreitet und die übrigen Ziele und Grundsätze eingehalten werden.

Bei der Betrachtung möglicher Bereiche ist außerdem zu beachten, dass die Gemeinde Zernien vom Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ umgeben ist.

 

Nach erster Einschätzung kommen drei Standorte für eine Ausweisung von Wohnbaulandflächen in Frage:

 

1.            Variante: Lange Stücken

2.            Variante: Birkenweg

3.            Variante: Zernien, Lipser Moor (Schulstraße)

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung