Sachverhalt:
Da in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, ist
zu überlegen, wo neue Baulandflächen in der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.
Grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von
zentralen Orten gem. RROP 2004 nur im Hauptort einer Mitgliedsgemeinde von
Samtgemeinden zulässig.
Ausnahmsweise kann eine Entwicklung außerhalb des Hauptortes zugelassen
werden, wenn der Umfang der baulichen Entwicklung den Eigenbedarf der Siedlung
nicht überschreitet und die übrigen Ziele und Grundsätze eingehalten werden.
Bei der Betrachtung möglicher Bereiche ist außerdem zu beachten, dass
die Gemeinde Zernien vom Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ umgeben
ist.
Nach erster Einschätzung kommen drei Standorte für eine Ausweisung von
Wohnbaulandflächen in Frage:
1. Variante: Lange Stücken
2. Variante: Birkenweg
3. Variante: Zernien, Lipser Moor (Schulstraße)
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in der Sitzung