Betreff
Ausschreibung Fischereipachtstrecke Stromkilometer 494 - 497,9 Gemeinde Langendorf zum 01.01.2024
Vorlage
31/0334/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Fischereipachtvertrag im Bereich der Elbe Stromkilometer 494,0 - 497,9 (Aussichtturm Langendorf bis Anfang Pölitz) ist am 30.04.2022 ausgelaufen. Eine Neuverpachtung soll durch Ratsbeschluss vom 23.01.2023 für 2024 angestrebt werden. Die Gemeinde Langendorf hat seither den Verkauf der Fischereierlaubnisscheine selbst übernommen.

 

Es soll darüber entschieden werden, ob die Verpachtung der Fischereirechte ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre neu erfolgen soll. Für den weiteren Umgang mit den Fischereirechten stehen seitens Frau Bürgermeisterin Deegen-Miest 2 Optionen zur Entscheidung:

 

a)       Die Verpachtung der Fischereirechte im Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Höchstgebot ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Verpachtung bzw. zur Verpachtung an den Höchstbietenden besteht nicht.

 

b)      Die Verpachtung der Fischereirechte an der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich Haken und Kuhlen wird gegen Höchstgebot ausgeschrieben. Der Verkauf von Angelscheinen ist sowohl dem Pachtenden als auch der Gemeinde Langendorf gestattet. Es besteht keine Verpflichtung an den Meistbietenden zu verpachten bzw. grundsätzlich zu verpachten.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die Verpachtung der Fischereirechte im Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Gebot ab dem 01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten.

 

b)      Die Verpachtung der Fischereirechte an der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich Haken und Kuhlen wird gegen Gebot ausgeschrieben. Der Verkauf von Angelscheinen ist sowohl dem Pachtenden als auch der Gemeinde Langendorf gestattet.