Sachverhalt:
Der
Fischereipachtvertrag im Bereich der Elbe Stromkilometer 494,0 - 497,9
(Aussichtturm Langendorf bis Anfang Pölitz) ist am 30.04.2022 ausgelaufen. Eine
Neuverpachtung soll durch Ratsbeschluss vom 23.01.2023 für 2024 angestrebt
werden. Die Gemeinde Langendorf hat seither den Verkauf der
Fischereierlaubnisscheine selbst übernommen.
Es soll darüber
entschieden werden, ob die Verpachtung der Fischereirechte ab dem 01.01.2024
für 12 Jahre neu erfolgen soll. Für den weiteren Umgang mit den
Fischereirechten stehen seitens Frau Bürgermeisterin Deegen-Miest 2 Optionen
zur Entscheidung:
a) Die Verpachtung der Fischereirechte im
Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und
Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Höchstgebot ab dem
01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen
bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten. Eine Verpflichtung
zur Verpachtung bzw. zur Verpachtung an den Höchstbietenden besteht nicht.
b) Die Verpachtung der Fischereirechte an der
Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich Haken und Kuhlen wird gegen
Höchstgebot ausgeschrieben. Der Verkauf von Angelscheinen ist sowohl dem
Pachtenden als auch der Gemeinde Langendorf gestattet. Es besteht keine
Verpflichtung an den Meistbietenden zu verpachten bzw. grundsätzlich zu
verpachten.
Beschlussvorschlag:
a) Die Verpachtung der Fischereirechte im
Bereich der Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich der Haken und
Kuhlen wird neu ausgeschrieben. Die Verpachtung soll gegen Gebot ab dem
01.01.2024 für 12 Jahre erfolgen. Der Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen
bleibt ausschließlich der Gemeinde Langendorf vorbehalten.
b) Die Verpachtung der Fischereirechte an der
Elbe von Stromkilometer 494 – 497,9 einschließlich Haken und Kuhlen wird gegen
Gebot ausgeschrieben. Der Verkauf von Angelscheinen ist sowohl dem Pachtenden
als auch der Gemeinde Langendorf gestattet.