Betreff
Prüfung der Einrichtung eines Radweges zwischen Penkefitz und Dannenberg abseits der K13; Gemeinsamer Antrag der SOLI und der Bürgerliste
Vorlage
3/0155/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des KMBD am 26.04.2023 wurde dieser TOP bereits vorberaten und im VA in der Sitzung am 19.06.2023 wurde der Auftrag an die Verwaltung formuliert, dass für die in der Anlage als A gekennzeichnete Strecke die Kosten für eine Ertüchtigung ermittelt werden sollen.

Ferner soll für die als B gekennzeichnete Strecke die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.

 

Zwischenzeitlich wurden nach einem Ortstermin die Kosten für die als Strecke A (rot) gekennzeichnete Route überschlägig ermittelt. Überwiegend ist die Strecke gut mit dem Fahrrad befahrbar. In dem Teil- Streckenabschnitt zwischen der Brücke über den Dannenberger Hauptabzugsgraben und dem Penkefitzer See weist die asphaltierte Fahrbahn massive Schädigungen auf. Hier müsste auf einer Länge von ca. 500 m die Oberfläche abgefräst und das Material wieder eingearbeitet werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 50.000,- € geschätzt.

 

Eine Umsetzung der als Strecke B (grün) gekennzeichneten Route ist nur eingeschränkt möglich. Nach Durchquerung des ehemaligen Wanderweges bei Breese/Marsch müsste die Routenführung auf die D 5 geführt werden (gelb), da die angedachte Weiterführung in Richtung Dambeck über private Flächen führt und zudem das Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ im Biosphärengebietsteil C überplant werden müsste. Zudem wäre die Errichtung eines Brückenbauwerks zur Überquerung des Dambecker Hauptgrabens notwendig. Diese Streckenführung wäre nicht genehmigungsfähig.

Auch bei einer Führung der Strecke an die D 5 wäre die Herrichtung der Route mit hohen Kosten verbunden. Zur Erreichung des „Wanderweges“ müsste zunächst eine Zuwegung von der D 18 kommend hergerichtet werden. Am Weg selbst müssten weiterhin erhebliche Holzentfernungen (auch Totholz) vorgenommen werden, die wiederum z.T. von anliegenden Flächen eines Privateigentümers hineinragen. Der Weg müsste in einen fahrradtauglichen Zustand hergestellt werden z.B. durch Aufbringen von Schotter oder Grand nach vorherigem Abschieben der vorhandenen Oberfläche. Am Ende des Wanderweges muss dann ebenfalls eine Zuwegung hergestellt werden, derzeit liegt hier eine Erdverwallung.

 

Die Kosten hierfür werden auf mind. 150.000,- € geschätzt.

Ein Förderprogramm, welches auf die vorstehenden Planungen anwendbar ist, wird derzeit nicht angeboten.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung