Sachverhalt:
In der Sitzung des
KMBD am 26.04.2023 wurde dieser TOP bereits vorberaten und im VA in der Sitzung
am 19.06.2023 wurde der Auftrag an die Verwaltung formuliert, dass für die in
der Anlage als A gekennzeichnete Strecke die Kosten für eine Ertüchtigung
ermittelt werden sollen.
Ferner soll für die
als B gekennzeichnete Strecke die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.
Zwischenzeitlich
wurden nach einem Ortstermin die Kosten für die als Strecke A (rot)
gekennzeichnete Route überschlägig ermittelt. Überwiegend ist die Strecke gut
mit dem Fahrrad befahrbar. In dem Teil- Streckenabschnitt zwischen der Brücke
über den Dannenberger Hauptabzugsgraben und dem Penkefitzer See weist die
asphaltierte Fahrbahn massive Schädigungen auf. Hier müsste auf einer Länge von
ca. 500 m die Oberfläche abgefräst und das Material wieder eingearbeitet
werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 50.000,- € geschätzt.
Eine Umsetzung der
als Strecke B (grün) gekennzeichneten Route ist nur eingeschränkt möglich. Nach
Durchquerung des ehemaligen Wanderweges bei Breese/Marsch müsste die
Routenführung auf die D 5 geführt werden (gelb), da die angedachte
Weiterführung in Richtung Dambeck über private Flächen führt und zudem das
Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ im Biosphärengebietsteil C
überplant werden müsste. Zudem wäre die Errichtung eines Brückenbauwerks zur
Überquerung des Dambecker Hauptgrabens notwendig. Diese Streckenführung wäre
nicht genehmigungsfähig.
Auch bei einer
Führung der Strecke an die D 5 wäre die Herrichtung der Route mit hohen Kosten
verbunden. Zur Erreichung des „Wanderweges“ müsste zunächst eine Zuwegung von
der D 18 kommend hergerichtet werden. Am Weg selbst müssten weiterhin
erhebliche Holzentfernungen (auch Totholz) vorgenommen werden, die wiederum
z.T. von anliegenden Flächen eines Privateigentümers hineinragen. Der Weg
müsste in einen fahrradtauglichen Zustand hergestellt werden z.B. durch
Aufbringen von Schotter oder Grand nach vorherigem Abschieben der vorhandenen
Oberfläche. Am Ende des Wanderweges muss dann ebenfalls eine Zuwegung
hergestellt werden, derzeit liegt hier eine Erdverwallung.
Die Kosten hierfür
werden auf mind. 150.000,- € geschätzt.
Ein Förderprogramm,
welches auf die vorstehenden Planungen anwendbar ist, wird derzeit nicht
angeboten.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung