Betreff
Benennung einer neuen Vorsitzenden / eines neuen Vorsitzenden für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
1/0308/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Für jeden der vom Rat gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen, der jedoch über verfahrensmäßige Aufgaben hinaus keine weiteren Funktionen wahrnimmt. Für die Verteilung der Sitze im sogenannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.

 

In der sich daraus ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt.

 

Ratsfrau Ulrike-Sabine Laudel-Voigt war Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur der Stadt Hitzacker (Elbe). Die Gruppe Hitzacker im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat daher eine neue Ausschussvorsitzende / einen neuen Ausschussvorsitzenden zu benennen.

 

Ausschussvorsitzender kann auch ein Grundmandatar sein, nicht dagegen eine andere Person nach § 71 Abs. 7 NKomVG (Vertreter von Beiräten etc.).

 

Die Benennung der neuen Vorsitzenden / des neuen Vorsitzenden ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen. Eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.

 

Hinweis: Die Vorsitzende / der Vorsitzende dieses Ausschusses ist auch Mitglied in der Mitgliederversammlung des Museumsverbundes.