Sachverhalt:
Der Stadt Hitzacker
(Elbe) wurde mit Bescheid vom 08.10.2010 das Prädikat „Staatlich anerkannter
Kneippkurort“ verliehen. Im Rahmen der Qualitätssicherung musste dieses
Prädikat nach zehn Jahren überprüft werden. Durch die Corona-Pandemie zog sich
das Überprüfungsverfahren, dass das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung durchführt, in die Länge.
Umfangreiche Unterlagen wurden von der Stadt Hitzacker (Elbe) angefordert und
eingereicht. Eine Überprüfung unter Mitwirkung des Beirates für Kurorte fand
Ende 2021 statt. Dabei wurde festgestellt, dass Hitzacker (Elbe) grundsätzlich
die Voraussetzung für das Prädikat Kneippkurort erfüllt. Verfügt wurde, dass
die Stadt den nachfolgenden Auflagen nachkommen muss:
- Errichtung
eines Kneipp-Armbeckens im Bereich des Rathauses
Das Kneipp-Armbecken im Bereich des Rathauses ist gesetzt.
Diese Maßnahme wurde im Rahmen einer Förderung nach der „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ des
Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz verwirklicht.
- Beschilderung
der Stadt Hitzacker durch ein Verkehrsleitsystem
Für Maßnahmen, die den Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten
entgegentreten, bestand die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen. Ein Antrag
aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ war erfolgreich. Aus diesem
Programm erfolgte die Durchführung des Projektes „Verkehrsleitsystem und
touristische Beschilderung in der Stadt Hitzacker (Elbe)“.
Die Stadt war
aufgefordert, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Digitalisierung entsprechende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht,
dass die Auflagen aus dem Prädikatisierungsbescheid erfüllt wurden. Dieses ist
mit Bericht vom 25.07.2023 umfassend geschehen. Inzwischen liegt der Erlass des
Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung vor. Das Ministerium sieht die geforderten Auflagen als erfüllt
an und weist darauf hin, dass die Stadt Hitzacker in der Pflicht ist, im Rahmen
der Qualitätssicherung weiterhin darauf zu achten, dass die
Anerkennungsvoraussetzungen eingehalten werden. Sollten sich wesentliche
Änderungen abzeichnen, die den Status des Kneippkurortes betreffen, ist das
Ministerium umgehend zu informieren.
Der Erlass des
Ministeriums trägt folgenden Wortlaut:
Vielen Dank für
Ihren hier eingereichten Bericht zu den geforderten Auflagen im Rahmen der
Überprüfung von Hitzacker als Kneippkurort.
Die mit Bescheid
vom 22.11.2021 geforderten Auflagen sehe ich hiermit als erfüllt an.
In diesem
Zusammenhang mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass gemäß § 4 Abs. 1 S. 2
der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
(KurortVO) die Überprüfung im Abstand von zehn Jahren wiederholt wird.
Maßgeblich ist hierfür das Datum des Bescheides vom 22.11.2021. Eine
Überprüfung zu einem früheren Zeitpunkt ist gemäß § 4 Abs. 2 KurortVO möglich,
wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Voraussetzung für die Anerkennung
nicht mehr erfüllt ist. Veränderungen, die den Kurortstatus betreffen, haben
Sie deshalb unverzüglich hier anzuzeigen.
Wir freuen uns über die umgesetzten Maßnahmen und das damit verbundene Interesse an Ihrem Kurort.