Sachverhalt:
Ratsfrau Laudel-Voigt hat schriftlich mitgeteilt, dass sie auf ihren
Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verzichtet (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist gem.
§ 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist der Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch
Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten
Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme
erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie
entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite
Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Wählergruppe Initiativ für
Hitzacker (INI), auf Frau Martina Sievers über.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass Ratsfrau Ulrike-Sabine Laudel-Voigt ihren
Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.