Betreff
Feststellung über den Sitzverlust der Ratsfrau Laudel-Voigt und Information für die Nachfolge
Vorlage
40/0274/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsfrau Laudel-Voigt hat schriftlich mitgeteilt, dass sie auf ihren Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verzichtet (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Wählergruppe Initiativ für Hitzacker (INI), auf Frau Martina Sievers über.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Ratsfrau Ulrike-Sabine Laudel-Voigt ihren Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.