Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2022 der Gemeinde Gusborn wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 20.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im
Zeitraum vom 18.01.2024 bis 02.02.2024 durchgeführt.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass
Ø der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
Ø bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
Ø sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.
Zu den unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes aufgeführten Hinweise, Empfehlungen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Die Gemeinde
Gusborn hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von 91.606,23 € erzielt. Der
Überschuss ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Nach der Zuführung
wird die besagte Rücklage einen Bestand in selbiger Höhe ausweisen.
Der im
außerordentlichen Bereich entstandene Fehlbetrag in Höhe von -1,00 € wird durch
die vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
gedeckt. Anschließend wird die besagte Rücklage einen Bestand von 19.303,63 €
ausweisen. Die Ergebnisrücklagen summieren sich sodann auf insgesamt 110.909,86
€.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses
2022 in Höhe von 91.606,23 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.