Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2022, die Entlastung des Bürgermeisters sowie die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0269/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Gusborn wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 20.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 18.01.2024 bis 02.02.2024 durchgeführt.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

 

Zu den unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes aufgeführten Hinweise, Empfehlungen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Gusborn hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von 91.606,23 € erzielt. Der Überschuss ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Nach der Zuführung wird die besagte Rücklage einen Bestand in selbiger Höhe ausweisen.

Der im außerordentlichen Bereich entstandene Fehlbetrag in Höhe von -1,00 € wird durch die vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Anschließend wird die besagte Rücklage einen Bestand von 19.303,63 € ausweisen. Die Ergebnisrücklagen summieren sich sodann auf insgesamt 110.909,86 €.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 91.606,23 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.