Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2022, die Entlastung der Bürgermeisterin sowie die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0268/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Langendorf wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 14.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 16.11.2023 bis 13.12.2023 durchgeführt.

 

Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, also geordnet zu bezeichnen.

 

Zu dem/der unter Ziffer 4 auf der Seite 12 des Prüfungsberichtes aufgeführten Hinweis, Empfehlung und Prüfungsbemerkung ist eine Stellungnahme der Bürgermeisterin als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Langendorf hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von +82.918,31 € und ein außerordentliches Ergebnis von +89.544,86 € erzielt.

Die Überschüsse werden gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den jeweiligen Überschussrücklagen zugeführt:

 

Nach den Zuführungen werden die Rücklagen folgende Bestände ausweisen:

 

-       Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:                                      82.918,31 €,

-       Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses:                           108.998,51 €.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)      Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 82.918,31 € wird der Rücklage aus Überschüssen aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

d)      Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 89.544,86 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.