Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Damnatz wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 06.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 26.09.2023 bis 17.11.2023 durchgeführt.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass
Ø der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
Ø bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
Ø sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.
Zu den unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes aufgeführten Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von 21.755,04 €
erzielt. Der Überschuss ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage
des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Nach der Zuführung
wird die besagte Rücklage einen Bestand in Höhe von 199.151,09 € ausweisen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.
b) Dem
Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses
2022 in Höhe von 21.755,04 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.