Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2022, die Entlastung des Bürgermeisters sowie die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0267/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Damnatz wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 06.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 26.09.2023 bis 17.11.2023 durchgeführt.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

Zu den unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes aufgeführten Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von 21.755,04 € erzielt. Der Überschuss ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Nach der Zuführung wird die besagte Rücklage einen Bestand in Höhe von 199.151,09 € ausweisen.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)       Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 21.755,04 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.