Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung der Grünen Woche 2024
Vorlage
00/0257/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Region Elbe-Wendland möchte sich gerne wieder auf der Grünen Woche 2024 als Gemeinschaftsstand der beiden Leader-Regionen Elbtalaue und Achtern-Elbe-Diek unter Federführung des Bauernverbandes Nordostniedersachsen präsentieren. Diese Kooperation hat sich u.a. aus touristischer Sicht seit 2012 erfolgreich bewährt und soll auch im nächsten Jahr weiter fortgesetzt werden. Die touristische Bedeutung der Grüne Woche hat seit 2023 noch zugenommen, weil die ITB (Internationale Tourismus-Börse Berlin) nur noch für das Fachpublikum geöffnet ist. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Weserbergland ist weiterhin vorgesehen.

 

Das Gesamtbudget für den nächsten Messeauftritt umfasst 44.000,00 Euro (siehe Anlage).

Diese beinhaltet bereits einen Eigenanteil der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von 1.000 Euro. Zusätzlich sind Eigenmittel in Höhe von 2.500 Euro für den Tag der Samtgemeinde Elbtalaue (Reisekosten, Akteure etc.) eingeplant.

 

Die finanzielle Abwicklung hat, wie in den Vorjahren auch, über die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu erfolgen. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind in der Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland in der Neufassung vom 24.03.2021 vertraglich geregelt. Zu den vertraglichen Verpflichtungen gehören u.a. die Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeitung von Veranstaltungen, Workshops, Seminaren etc. (Grüne Woche etc.). Die Abrechnung erfolgt jährlich über eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit den Vertragspartnern. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland erstatten anteilig für die Arbeit der Geschäftsstelle die Personalkosten (0,5 Stellenanteil).

 


Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung und Durchführung des Messeauftritts der Region Elbe-Wendland auf der Grünen Woche 2024 wird im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe ein Budget in Höhe von 46.500 Euro einschl. des Eigenanteils der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von 3.500 Euro zur Verfügung gestellt.