Sachverhalt:
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung
des geplanten Vorhabens des Flächeneigentümers, welcher die Umnutzung des
bisherigen Schwimmbadbereiches zu einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren bei
gleichzeitiger Erhaltung des Saunabereiches, der Herstellung von
Kneippangeboten auf den angrenzenden Freiflächen sowie von Räumen für eine
Physiotherapiepraxis plant.
Aufgrund der im bestehenden Bebauungsplan
festgesetzten Art der Nutzung ist die Tagespflege
jedoch bisher nicht genehmigungsfähig, da
derartige Einrichtungen den sozialen
Zwecken zugeordnet werden, die bisher in dem
festgesetzten Sondergebiet nicht zulässig
sind. Außerdem überschreitet das geplante
Vorhaben die bisher zulässige GRZ.
Bei der Änderung bleiben die zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Kurgebiet und
Feriendorf - TN und Erweiterung für den Geltungsbereich der 2. Änderung,
welcher das bisher festgesetzte Sondergebiet Wohnen/Hotel umfasst, überwiegend
rechtskräftig. Nur die Zweckbestimmung des
Sondergebietes wird angepasst. Gegenüber der ursprünglichen Zweckbestimmung
„Hotel/Wohnen“ wird die Zweckbestimmung im Hinblick auf die geplante
Tagespflegeeinrichtung geändert in Sondergebiet „Wohnen, Pflege und
Beherbergung“.
Die Änderung wurde als textliche Änderung im
Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Da der Geltungsbereich teilweise
innerhalb eines, teilweise angrenzend an ein FFH-Gebiet liegt, wurde eine
FFH-Vorprüfung durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der
Begründung in der Zeit vom 09.05.23 bis einschließlich 09.06.23 aus.
Anregungen und Bedenken wurden gem. dem
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.
Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der
Bebauungsplan „Kurgebiet
und Feriendorf - Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des
Flurstücks 7/332“ als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf -
Teilneufassung und Erweiterung 2. Änderung im Bereich des Flurstücks 7/332“
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.