Sachverhalt:
Die Sportanlage
Hagener Weg, Am Räsenberg 10, befindet sich im Eigentum der Stadt Hitzacker
(Elbe).
Bis zum 15.03.2015
bestand ein Pachtverhältnis mit der Sportmarketing GmbH. Die Sportmarketing
GmbH hatte laut vertraglicher Regelung das alleinige Bewirtschaftungs- und
Hausrecht. Die laufenden Kosten sowie die Unterhaltungskosten wurden von der
Sportmarketing GmbH getragen.
Nach Beendigung des
Pachtverhältnisses lag die alleinige Unterhaltung bei der Stadt Hitzacker
(Elbe).
Aus dem Jahr 1992
besteht eine Vereinbarung mit der Turn- und Sportvereinigung Hitzacker e.V.
(TSV) in der die Stadt der TSV die kostenfreie Nutzung der Sportanlage Hagener
Weg gestattet. Diese Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Die
Kosten für die Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage
lagen laut Vereinbarung bei der Stadt Hitzacker (Elbe). Die Vereinbarung wurde
auf unbestimmte Zeit geschlossen, eine Kündigung kann von beiden Seiten
frühestens zum 31.12.2022 mit jährlicher Kündigungsfrist erfolgen. Seitens der
Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
Im Jahre 2015
wurden mit der TSV Verhandlungen über eine Beteiligung an den
Unterhaltungskosten aufgenommen, da die TSV alleinige Nutzerin der Anlage war
und auch weiterhin ist.
Die Ursprungs-
„Vereinbarung über die abweichende Nutzung und Finanzierung der Sportanlage
„Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe) zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der
TSV Hitzacker e.V.“ ist der Vorlage als Anlage II beigefügt.
Die Laufzeit der
Vereinbarung war bis zum 31.12.2017 begrenzt. Es sollte beiden Parteien die
Möglichkeit gegeben werden, die Vertragsbedingungen nach einer angemessenen
Zeit zu überprüfen und anzupassen.
In der Ratssitzung
am 12.12.2017 wurde über die „Zweite Vereinbarung über die abweichende Nutzung
und Finanzierung der Sportanlage „Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe)“ beraten.
Die Zweite
Vereinbarung wurde in einzelnen Punkten angepasst und verändert. § 2 Absatz 6
wurde entfernt. Seitens der TSV wurde mitgeteilt, dass die Installation eines
separaten Zwischenzählers möglich aber mit sehr hohen Kosten verbunden gewesen
wäre. Die Beregnungsanlage war bereits mit einem Zähler ausgestattet, sodass
der Stromverbrauch der Beregnungspumpe problemlos ermittelt werden konnte.
Unter § 4 wurde der
Satz „Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist von jeglicher Haftung, die sich aus den
Änderungen und Neuerrichtungen ergeben könnten von der TSV frei zu halten“
hinzugefügt.
In der Sitzung des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde die Laufzeit der Vereinbarung bis zum
31.12.2023 befristet.
Da diese
Vereinbarung Ende dieses Jahres ausläuft, wurden erneut Verhandlungen mit der
TSV aufgenommen, um Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen.
Der Entwurf wurde
vorab mit dem Vorstand der TSV abgestimmt.
Der Entwurf der
„Dritten Vereinbarung über die abweichende Nutzung und Finanzierung der
Sportanlage „Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe)“ ist der Vorlage als Anlage III
beigefügt.
Erläuterungen zum
beigefügten Entwurf:
§ 1: Der
angemessene Qualitätsstandard in Absatz 3 wurde im Folgenden genauer definiert.
Eine Bespielbarkeit der Flächen ist stets sicherzustellen.
§ 2: Unter Absatz 8
wurde hinzugefügt, dass die TSV verpflichtet ist, die nach § 4 genehmigten
Änderungen/Erweiterungen auf eigene Kosten herzustellen und ggfs. wieder zu
entfernen. Die durch die Änderungen/Erweiterungen entstehenden Unterhaltungs-
und Bewirtschaftungskosten trägt die TSV.
§ 4: Der Paragraph
wurde dahingehend erweitert, dass feste und fliegende Bauten nach den
bestehenden Regeln der Technik zu errichten sind und keine Gefahr davon
ausgehen darf. Auch eine regelmäßige Überprüfung wurde festgehalten.
§ 5: Aufgrund der
vorherrschenden klimatischen Bedingungen, soll es der Stadt Hitzacker (Elbe)
vorbehalten sein, die Beregnung der Anlage zu unterlassen. Dasselbe gilt bei
steigenden Kosten für die Reparatur der Beregnungsanlage und allen damit in
Verbindung stehenden technischen Anlagen.
§ 6: Für die
Berechnung der Nebenkosten wurden die Mittelwerte der Verbräuche der letzten
drei Jahre (2020-2022) zu Grunde gelegt.
§ 7: Die Laufzeit
des Vertrages wurde angepasst. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit
geschlossen werden, um für beide Vertragsparteien eine Absicherung zur Nutzung,
Bewirtschaftung und finanziellen Unterstützung zu gewährleisten. Die TSV
Hitzacker hat über das Förderprogramm „Sportstättenbau“ eine Förderzusage für
die Umrüstung auf LED-Beleuchtungskörper erhalten. Hierfür musste seitens der
Stadt Hitzacker (Elbe) zugesichert werden, dass der bestehende Vertrag über die
Nutzung der Sportanlage in den nächsten 12 Jahren nicht gekündigt wird.
Grundlegende Idee
der Vereinbarung war es, die Unterhaltungskosten für die Stadt Hitzacker (Elbe)
zu senken. Die Unterhaltungskosten (inklusive Strom, Wasser und anderen
grundstücksbezogenen Aufwendungen) seit 2015 belaufen sich auf folgende Summen:
2015: 44.356,96 €
2016: 30.082,22 €
2017: 38.906,29 €
2018: 40.678,85 €
2019: 43.411,02€
2020: 29.853,53 €
2021: 28.994,50 €
2022: 44.199,59 €
Dabei ist zu
beachten, dass die Jahre 2020 und 2021 Corona-Jahre waren und vermehrt der
Spielbetrieb ausgesetzt wurde, was den Pflegeaufwand reduzierte.
Innerhalb der
dargestellten Aufwendungen ist die Unterhaltung der Außenanlagen, neben den
Personalkosten, eine der mit Abstand höchsten Positionen:
2015: 24.132,86 €
2016: 12.319,96 €
2017: 21.241,36 €
2018: 22.861,64 €
2019: 20.606,37 €
2020: 2.699,18 €
2021: 3.016,51 €
2022: 11.350,41 €
Bis zur Mitte des
Jahre 2019 musste für die Mäharbeiten der Rasentraktor des Kommunalen Dienstes
Elbtalaue ausgeliehen werden. Die Ausleihe des Mähers, die Urlaubsvertretung
des Platzwartes und die Mäharbeiten selbst (während der Vertretungszeit) sind
die höchsten Posten.
Im Jahr 2019 wurde ein eigener Rasenmäher-Traktor beschafft, was zumindest die
Leihkosten senkte und, wie aus der Aufstellung ersichtlich, auch die übrigen
Kosten reduzierte.
Um dem
Unterhaltungsaufwand gerecht zu werden, wurde im Jahr 2015 Herr Wilhelm Grimmel
als Platzwart eingestellt. Dieser ist u.a. für die Pflege der Außenanlagen
(Mähen, Unkrautbeseitigung, Beregnung) zuständig.
Die Personalkosten
belaufen sich dabei auf folgende Summen:
2015: 3.954,61 €
2016: 5.406,06 €
2017: 6.503,40 €
2018: 6.500,64 €
2019: 7.379,10 €
2020: 7.397,99 €
2021: 5.859,32 €
2022: 5.314,59 €
Herr Grimmel
leistet eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden für die Sportanlage
Hagener Weg.
Die
Personalleistungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes werden
von der TSV getragen.
Die TSV unterstützt
die Stadt durch Sach- und Personalleistungen. Diese belaufen sich derzeit auf
rund 10.000,00 € jährlich. Sollte keine Vereinbarung geschlossen werden,
müssten diese Kosten auf die bereits bestehenden Unterhaltungsaufwendungen
zugerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) schließt eine dritte Vereinbarung über die abweichende Nutzung und
Finanzierung der Sportanlage „Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe) mit der TSV
Hitzacker e.V. ab.