Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2021 wurde mit Unterbrechungen in der Zeit vom 22.11.2022 bis 05.05.2023 vom
Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den Seiten
11-12 des Prüfberichtes weist das RPA in puncto Auftragsvergaben auf zwei Dinge
hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:
4.1
Auftragsvergaben – Ausschreibungen der Samtgemeinde
Für regelmäßig
wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Hoch- und Tiefbau schreibt die
Samtgemeinde Elbtalaue sogenannte „Hausmeisterverträge“ aus. Über diese
Verträge werden wiederkehrende Arbeiten und Kleinaufträge vergeben, die dann
nicht jeweils ausgeschrieben werden müssen. Sie stehen allen Mitgliedsgemeinden
zur Verfügung, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Das RPA weist
daraufhin, dass es vergaberechtlich unzulässig ist, dass Gemeinden Aufträge auf
Basis einer derartigen Ausschreibung vergeben, wenn in ihr nicht auf die
Mitgliedsgemeinden hingewiesen wurde.
Generell wird in
der Aufforderung zur Angebotsabgabe, genauer in der
Leistungsbeschreibung bei den Vorbemerkungen/Vertragstexten explizit darauf
hingewiesen, dass sich die Bauorte auch in den Mitgliedsgemeinden befinden. Das
Leistungsverzeichnis ist als Vertragsbestandteil vereinbart.
4.1
Auftragsvergaben – Winterdienst
Grundsätzlich ist
die Gemeinde willens und bestrebt, Vergleichsangebote einzuholen und das
jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. Das ist aber nicht immer
möglich. Die Gemeinde ist froh, dass sich ein Unternehmen bereit erklärt hat,
den Winterdienst für sie durchzuführen. Es ist sehr schwierig, jemanden hierfür
zu finden. Zum einen, weil die technischen Voraussetzungen (Räumgerät) gegeben
sein müssen, zum anderen muss auch gewährleistet sein, dass schlimmstenfalls an
sieben Tagen in der Woche geräumt wird. Weitere Voraussetzungen sind
Ortskenntnis und die Bereitschaft, jeden Morgen um ca. 05.00 Uhr
eigenverantwortlich zu prüfen, ob geräumt und/oder gestreut werden muss. Zu
bedenken ist auch, dass das Abrechnungsvolumen maßgeblich von der Witterung
abhängt und nicht im Vorhinein planbar ist. Es gibt eben regelmäßig Jahre, in
denen keine oder kaum Aufwendungen entstehen. So lag das Abrechnungsvolumen
z.B. in den Jahren 2018 – 2020 jeweils bei 0 €. Da in der Gemeinde regelmäßig
Landwirte den Winterdienst durchführen, ist durch die Abwicklung über den
Maschinenring auch gewährleistet, dass marktübliche Preise gezahlt werden.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2021 ein (ordentliches) Ergebnis von +6.650,04 € erzielt.
Dieser Überschuss senkt die Fehlbeträge (aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt
-266.415,52 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.