Sachverhalt:
Im
Ausschreibungsverfahren zur Besetzung des Dienstpostens der Ersten
Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates hatten sich 10 Kandidatinnen
und Kandidaten beworben. Nach Auswertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen
wurden 9 Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, welche am 15.
+ 16. Mai 2023 stattfinden.
Samtgemeindebürgermeister
Meyer hat nach § 109 Abs. 1 NKomVG das Vorschlagrecht für die Besetzung des
Dienstpostens.
Die Ernennung wird
gem. § 8 Abs. 4 NBG erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Als
Dienstantritt ist der 01.12.2023 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Frau / Herr
__________________________, wird für eine Amtszeit von 8 Jahren zur / zum neuen
Ersten Samtgemeinderätin / Samtgemeinderat gewählt.