Sachverhalt:
Der Ratsherr Ronald
Jatzkowski hat im Namen der SPD-Stadtratsfraktion beantragt, die
Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) so zu ändern, dass PV-Anlagen
auch auf der Stadtinsel erlaubt werden.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 28. November 1974 eine örtliche
Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser örtlichen
Bauvorschrift bestimmte sich durch das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet
der Stadtinsel.
Diese Satzung
erfuhr mit der Fassung der ersten Änderung vom 10. Juli 2006 eine
Überarbeitung.
Die Gremien der
Stadt Hitzacker (Elbe) befassen sich mit den „Vorbereitenden Untersuchungen“
und dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ für den Bereich
„Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“.
Eine
Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 NBauO zur äußeren
Gestaltung von baulichen Anlagen.
In der vorliegenden
Satzung werden für die Stadtinsel Regelungen hinsichtlich der Gestaltung von
Baudenkmalen und von baulichen Anlagen in der Denkmalschutzzone, schutzwürdige
Fassaden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie Freileitung und Einzelantennen
getroffen.
Im Zuge der
weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Aufnahme der Stadt Hitzacker (Elbe)
in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist eine Überarbeitung der
Satzung unabdingbar. Sowohl Verwaltung als auch die städtischen Gremien werden
sich in naher Zukunft mit der Thematik auseinandersetzen.
Beschlussvorschlag:
Die
Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) erfährt eine Überarbeitung.