Betreff
Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe); Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
04/0219/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ratsherr Ronald Jatzkowski hat im Namen der SPD-Stadtratsfraktion beantragt, die Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) so zu ändern, dass PV-Anlagen auch auf der Stadtinsel erlaubt werden.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 28. November 1974 eine örtliche Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser örtlichen Bauvorschrift bestimmte sich durch das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der Stadtinsel.

Diese Satzung erfuhr mit der Fassung der ersten Änderung vom 10. Juli 2006 eine Überarbeitung.

 

Die Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) befassen sich mit den „Vorbereitenden Untersuchungen“ und dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“.

 

Eine Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 NBauO zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen.

In der vorliegenden Satzung werden für die Stadtinsel Regelungen hinsichtlich der Gestaltung von Baudenkmalen und von baulichen Anlagen in der Denkmalschutzzone, schutzwürdige Fassaden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie Freileitung und Einzelantennen getroffen.

Im Zuge der weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Aufnahme der Stadt Hitzacker (Elbe) in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist eine Überarbeitung der Satzung unabdingbar. Sowohl Verwaltung als auch die städtischen Gremien werden sich in naher Zukunft mit der Thematik auseinandersetzen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) erfährt eine Überarbeitung.