Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 07.05.2023 den als Anlage
beigefügten Antrag gestellt. Sollte dem Antrag gefolgt werden, ist die
beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen zu erlassen.
Bemerkung zur
Rückwirkung der Satzung: Im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) sind bisher nur
Aufwendungen für die Kinderbetreuung angefallen. Diese wurden jeweils auf Basis
der tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Der Höchstbetrag kam
in diesen Fällen nicht zum Tragen. Von daher würde eine Rückwirkung der Satzung
zu keiner Besserstellung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern führen.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz
und Aufwandsentschädigungen wird erlassen.