Betreff
Endausbau Neubaugebiet Am Mühlenberg
Vorlage
30/0209/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Langendorf beabsichtigt im Baugebiet „Am Mühlenberg“ den Endausbau der Straße „Am Mühlenberg“ auf einer Länge von ca. 290m durchzuführen.

 

Aus diesem Grund wurden folgende Varianten geprüft:

 

a) Ausbau der Straße mittels Betonrechteckpflaster – Herstellung der Straße in einer Breite von 3,00m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.

b) Ausbau der Straße mittels Asphaltbauweise – Herstellung der Straße in einer Breite von 3,00m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.

c) Ausbau der Straße mittels ungebundener Deckschicht (Schottertragschicht und Granddeckschicht) bzw. gebundener Deckschicht (Tränkdeckschicht). Herstellung der Straße in einer Breite von 3,00m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.

 

Die Herstellungskosten der Varianten a und b sind als identisch anzusehen. Die Unterhaltungskosten in Asphaltbauweise sind im Gegensatz zu der Betonpflasterbauweise als kostenintensiver anzusehen (Betonpflaster kann bei Schäden aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Bei Asphaltschäden ist der Erhaltungsaufwand wesentlich höher, z.B. Asphalt schneiden, aufnehmen, entsorgen und wiederherstellen).

 

Die Variante c ist nicht als Endausbau anzusehen. Diese Variante ist nur eine Unterhaltungsmaßnahme. Die Arbeiten sind analog der Varianten a und b auszuführen. Der Unterschied liegt aber darin, dass als Deckschickt nur eine ca. 4 cm Grandschicht bzw. eine 1 cm dicke Asphaltschicht eingebaut werden, was nicht ausreichend ist.

Nach der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung wären durch diese Form des Straßenbaus die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen gem. § 10 der Erschließungsbeitragssatzung nicht erfüllt, sodass eine Ergänzungssatzung zur geltenden Erschließungsbeitragssatzung v. 15.02.1996 zu beschließen wäre.

 

Für die Versiegelung der Straßenfläche müssen bei allen drei Varianten als Ausgleichsmaßnahme noch 30 hochstämmige Laubbäume hergestellt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 40.000€ sind in den Berechnungen nicht enthalten.

 

Die Erweiterung des Baugebietes zwischen der Straße „Am Mühlenberg“ und der Straße „Mühlenweg“ sind in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung