Sachverhalt:
Die Gemeinde
Langendorf beabsichtigt im Baugebiet „Am Mühlenberg“ den Endausbau der Straße
„Am Mühlenberg“ auf einer Länge von ca. 290m durchzuführen.
Aus diesem Grund
wurden folgende Varianten geprüft:
a) Ausbau der
Straße mittels Betonrechteckpflaster – Herstellung der Straße in einer Breite
von 3,00m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett
(Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung
gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und
Straßenabläufen abgeführt.
b) Ausbau der
Straße mittels Asphaltbauweise – Herstellung der Straße in einer Breite von
3,00m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett
(Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung
gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und
Straßenabläufen abgeführt.
c) Ausbau der
Straße mittels ungebundener Deckschicht (Schottertragschicht und
Granddeckschicht) bzw. gebundener Deckschicht (Tränkdeckschicht). Herstellung
der Straße in einer Breite von 3,00m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und
einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den
Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser
über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.
Die
Herstellungskosten der Varianten a und b sind als identisch anzusehen. Die
Unterhaltungskosten in Asphaltbauweise sind im Gegensatz zu der
Betonpflasterbauweise als kostenintensiver anzusehen (Betonpflaster kann bei
Schäden aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Bei Asphaltschäden ist der
Erhaltungsaufwand wesentlich höher, z.B. Asphalt schneiden, aufnehmen,
entsorgen und wiederherstellen).
Die Variante c ist
nicht als Endausbau anzusehen. Diese Variante ist nur eine
Unterhaltungsmaßnahme. Die Arbeiten sind analog der Varianten a und b
auszuführen. Der Unterschied liegt aber darin, dass als Deckschickt nur eine
ca. 4 cm Grandschicht bzw. eine 1 cm dicke Asphaltschicht eingebaut werden, was
nicht ausreichend ist.
Nach der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung
wären durch diese Form des Straßenbaus die Merkmale der endgültigen Herstellung
von Erschließungsanlagen gem. § 10 der Erschließungsbeitragssatzung nicht
erfüllt, sodass eine Ergänzungssatzung zur geltenden
Erschließungsbeitragssatzung v. 15.02.1996 zu beschließen wäre.
Für die
Versiegelung der Straßenfläche müssen bei allen drei Varianten als
Ausgleichsmaßnahme noch 30 hochstämmige Laubbäume hergestellt werden. Die
Kosten in Höhe von ca. 40.000€ sind in den Berechnungen nicht enthalten.
Die Erweiterung des
Baugebietes zwischen der Straße „Am Mühlenberg“ und der Straße „Mühlenweg“ sind
in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung