Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
1/0207/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum vom 25.04.2023 hat die SOLI Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die anliegende Umbesetzung des

 

ü  Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue

ü  Ausschusses für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue

ü  Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue

 

mitgeteilt.

 

Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG (siehe unten) können Fraktionen von ihnen benannte Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Der Rat muss die Umbesetzung des jeweiligen Ausschusses gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 2 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss feststellen.

 

Eine Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es sich hier um einen innerorganisatorischen Akt handelt.

 

Die Ausschüsse sind umbesetzt, sobald der Feststellungsbeschluss durch den Rat gefasst ist. Bis dahin gelten die jeweiligen Vertretungsregelungen, so dass die Ausschüsse bis zu diesem Zeitpunkt handlungsfähig sind.

 

§ 71 Abs. 9 NKomVG

 

(9) Ausschüsse können von der Vertretung jederzeit aufgelöst und neu gebildet werden. Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder

 

1.            aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder

2.                  durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet; Absatz 5 gilt entsprechend. Die Sätze 2 und 3 gelten für die Besetzung der in Absatz 6 genannten Stellen entsprechend.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Umbesetzung des

 

ü  Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue

ü  Ausschusses für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue

ü  Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue

 

wird gem. der Benennungen der SOLI-Fraktion vom 25.04.2023 festgestellt.