Sachverhalt:
Mit Datum vom 25.04.2023 hat die SOLI Fraktion im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue die anliegende Umbesetzung des
ü Ausschusses
für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der
Samtgemeinde Elbtalaue
ü
Ausschusses für Schulen und Sportstätten
der Samtgemeinde Elbtalaue
ü Betriebsausschusses
Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
mitgeteilt.
Nach
§ 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG (siehe unten) können Fraktionen von ihnen
benannte Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen und durch
andere Ausschussmitglieder ersetzen. Der Rat muss die Umbesetzung des
jeweiligen Ausschusses gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 2 NKomVG in Verbindung
mit § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss feststellen.
Eine
Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es sich
hier um einen innerorganisatorischen Akt handelt.
Die
Ausschüsse sind umbesetzt, sobald der Feststellungsbeschluss durch den Rat
gefasst ist. Bis dahin gelten die jeweiligen Vertretungsregelungen, so dass die
Ausschüsse bis zu diesem Zeitpunkt handlungsfähig sind.
§ 71 Abs. 9 NKomVG
(9) Ausschüsse können von der Vertretung jederzeit
aufgelöst und neu gebildet werden. Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn
seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt
wird. Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder
1.
aus einem Ausschuss abberufen und durch andere
Ausschussmitglieder ersetzen oder
2.
durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die
Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf
die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet; Absatz 5 gilt entsprechend. Die
Sätze 2 und 3 gelten für die Besetzung der in Absatz 6 genannten Stellen
entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
ü
Ausschusses für Jugend, Betreuung,
Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
ü
Ausschusses für Schulen und Sportstätten
der Samtgemeinde Elbtalaue
ü Betriebsausschusses
Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
wird gem. der
Benennungen der SOLI-Fraktion vom 25.04.2023 festgestellt.