Sachverhalt:
Da in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, ist
zu überlegen, wo neue Baulandflächen in der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.
Grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von
zentralen Orten gem. RROP 2004 nur im Hauptort einer Mitgliedsgemeinde von
Samtgemeinden zulässig.
Ausnahmsweise kann eine Entwicklung außerhalb des Hauptortes zugelassen
werden, wenn der Umfang der baulichen Entwicklung den Eigenbedarf der Siedlung
nicht überschreitet und die übrigen Ziele und Grundsätze eingehalten werden.
Bei der Betrachtung möglicher Bereiche ist
außerdem zu beachten, dass die Gemeinde Zernien vom Landschaftsschutzgebiet
„Elbhöhen-Drawehn“ umgeben ist.
Nach erster Einschätzung kommen zwei Standorte für eine Ausweisung von
Wohnbaulandflächen in Frage.
Variante 1: Lange Stücken
Die insgesamt ca. 1,8 ha große Fläche liegt inmitten der Gemeinde Zernien zwischen der Industriestraße und Lange Stücken. Das Gebiet umfasst die Flurstücke 30/117 sowie 30/98, wovon nur das Flurstück 30/98 derzeit in Gemeindebesitz ist.
Im Hinblick auf eine mögliche Baulandentwicklung sind in diesem Bereich
zwei Varianten denkbar: Die Entwicklung des Teilstücks 1 im südlichen Bereich
oder ggf. die Erschließung des Teilstücks 1 mit Erweiterung um das Teilstück 2
im nördlichen Bereich (siehe Anlage I zur Vorlage).
Das südliche Teilstück 1 umfasst eine Fläche von rund 1,2 ha, das
Teilstück 2 im nördlichen Bereich eine Fläche von 0,5 ha.
Hier sind vorab Abstimmungen mit dem
derzeitigen Eigentümer zu treffen, erste Gespräche haben stattgefunden.
Der gesamte Bereich der beiden Teilstücke liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Göhrdestraße – 2. Änderung“. Dieser setzt auf dem westlichen
Teilstück Mischgebiet, im nordöstlichen Bereich Gewerbegebiet fest (siehe
Anlage II zur Vorlage).
Um eine Wohnbaulandentwicklung zu ermöglichen, würde eine Änderung des
Bebauungsplanes „Göhrdestraße - 2. Änderung“ im Bereich der derzeitig als
„Gewerbe“ festgesetzten Flächen erforderlich.
Zu beachten ist, dass der Teilbereich, der derzeit als Gewerbegebiet
festgesetzt ist, mit einer Bindungsfrist durch die erfolgte Förderung versehen
ist.
Bei einer Änderung des Bebauungsplanes wären
ebenfalls die derzeitigen östlich
angrenzenden Planungen zum „Pflegehof“ zu beachten. Hier wird eine Änderung des
bestehenden Gewerbegebietes in ein Sonstiges Sondergebiet mit Schutzanspruch
Mischgebiet vorgenommen.
Bei der Betrachtung möglicher Baugrundstücke ist grundsätzlich zu
beachten, dass eine zusätzliche Erschließung zusätzliche Baugrundstücke
ermöglichen kann, jedoch gleichzeitig zu einer Erhöhung der Kosten beiträgt.
Auf dem Gebiet wären nach grober Schätzung insgesamt ca. 17-20 Bauplätze
möglich, davon rund 12 im Teilstück 1 sowie max. 8 weitere im Bereich Teilstück
2.
Variante 2: Birkenweg
Die ca. 1,6 ha große Fläche liegt südlich des Birkenwegs sowie nördlich
der alten Bahntrasse. Die Fläche ist in Privateigentum, derzeit unbeplant und
liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Möglich wären nach Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung
eines Bebauungsplanes nach erster Einschätzung bis zu 15 Bauplätze. Die genaue
Ausgestaltung und die sich daraus ergebene Anzahl der Baugrundstücke kann im
Rahmen der Planung wesentlich variieren.
Zu beachten ist, dass eine Entlassung aus dem LSG beim Landkreis-Lüchow
Dannenberg zu beantragen wäre. Ebenfalls erfordert die Umwandlung der
derzeitigen Waldflächen im Rahmen eines möglichen Bebauungsplanverfahrens eine
Genehmigung durch den Landkreis und zieht Ausgleichzahlungen zur Waldumwandlung
nach sich.
Auch hier haben erste Gespräche mit dem Eigentümer stattgefunden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in der Sitzung