Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt
2022 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 40 T€ ein
Jahresüberschuss von 65 T€ erzielt. Damit konnten die Fehlbeträge in Höhe von
47 T€ aus den Vorjahren abgebaut werden und 18 T€ der Rücklage zugeführt werden.
Die einzelnen
Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz mit den
Erläuterungen sind im Prüfungsbericht ausführlich dargestellt.
Der Prüfungsbericht wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im
Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den
Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue -bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden-
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum
31.12.2022 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebes zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und
- vermittelt der beigefügte
Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO
Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt
hat“.
Nach der
Eigenbetriebsverordnung kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen
zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen
sind.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird
festgestellt.
b) Der für das Wirtschaftsjahr 2022
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 65.193,77 Euro ist mit den
Fehlbeträgen in Höhe von 46.668,06 Euro aus den Vorjahren zu verrechnen. Der
Differenzbetrag wird der Rücklage zugeführt.
c) Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.