Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2022 a) Feststellungsbeschluss b) Beschluss über das Jahresergebnis c) Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage
08/0196/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt 2022 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 40 T€ ein Jahresüberschuss von 65 T€ erzielt. Damit konnten die Fehlbeträge in Höhe von 47 T€ aus den Vorjahren abgebaut werden und 18 T€ der Rücklage zugeführt werden.

Die einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz mit den Erläuterungen sind im Prüfungsbericht ausführlich dargestellt.

Der Prüfungsbericht wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue -bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

-       entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und

 

-       vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt hat“.

 

Nach der Eigenbetriebsverordnung kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt.

b)      Der für das Wirtschaftsjahr 2022 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 65.193,77 Euro ist mit den Fehlbeträgen in Höhe von 46.668,06 Euro aus den Vorjahren zu verrechnen. Der Differenzbetrag wird der Rücklage zugeführt.

c)       Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.