Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau
von einer Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und
Heizungsunterstützung, vor.
Dieser ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Kauf und die
Installation der Solarkollektoranlage ist nach den Förderrichtlinien der
Gemeinde Karwitz förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der
Heizungsanlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende
Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung,
die nachweisen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen
erfüllt werden, einzureichen.
Nach Prüfung der
entsprechenden Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.
Beschlussvorschlag:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz
zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch
beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer
Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zu
einem Betrag von maximal 650,00 € gewährt.