Sachverhalt:
Samtgemeinden, die
Aufgaben der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der
Förderung der Jugendverbände und der Förderung der Kindertageseinrichtungen
wahrnehmen, haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als
Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden.
Diesem
Pflichtausschuss müssen neben Ratsmitgliedern (davon sollen die Hälfte Frauen
sein) als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der
Samtgemeinde aktiv wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorzuschlagen sind.
Zu beachten ist,
dass mindestens je ein beratendes Mitglied aus den Aufgabenbereichen
„Jugendarbeit“ und „Kindertagesbetreuung“ kommen soll.
Der Rat muss für
die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss
angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch
Ratsmitglieder sein.
Dieser
Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z. B. Soziales,
Sport, Kultur wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger
Ausschuss.
Für den Bereich des
freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch weitere beratende Mitglieder
gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.
In der konstituierenden
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 02.11.2021 wurde festgelegt,
dass dem Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und
Büchereien 3 beratende Pflichtmitglieder für den Bereich „Jugend“ angehören,
diese wurden namentlich benannt.
In der Sitzung am
21.06.2022 wurden außerdem auch ein beratendes Mitglied für den Bereich
„Senioren“ und ein beratendes Mitglied für den Bereich „Migration“ namentlich
benannt.
Die Funktion für
den Bereich „Senioren“ hat bisher Herr Manfred R. Dannenberg vom Seniorenbeirat
Lüchow-Dannenberg wahrgenommen.
Am 11.04.2023 haben
im Seniorenbeirat Lüchow-Dannenberg Neuwahlen stattgefunden.
Dort wurde
festgelegt, dass in Zukunft Herr Wilfried Schmedt als beratendes Mitglied in
den Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und
Büchereien entsandt wird.
Seine Vertretung
wird Herr Jürgen Auer wahrnehmen.
Der Rat hat die Umbesetzung des beratenden Ausschussmitgliedes gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Die Verpflichtung von Herrn Wilfried Schmedt und Herrn Jürgen Auer erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
wird festgestellt.
Herr Wilfried
Schmedt wird beratendes Mitglied, seine Vertretung übernimmt Herr Jürgen Auer.