Sachverhalt:
Das Grundstück
Flurstück 16/1, Flur 4, Gemarkung Fließau (Fließau Nr. 10) befindet sich im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breiter Sand“ i.d.F. der 3. Änderung. Der
Bebauungsplan legt eine Baugrenze im Abstand von 10 m von der Straße und mit
einer Bautiefe von 30 m fest.
Im hinteren Teil
des Grundstücks befindet sich ein Nebengebäude außerhalb der Baugrenze, welches
die Eigentümerin zum Wohnhaus umbauen möchte. Die Umnutzung ist derzeit nicht
genehmigungsfähig.
Bei einer Änderung
des Bebauungsplanes soll die Baugrenze entsprechend nach hinten verschoben
werden. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne
Erstellung eines Umweltberichtes möglich. Der Geltungsbereich der Änderung
sollte aus städtebaulichen Gründen nicht nur das Flurstück 16/1, sondern
mindestens auch die Flurstücke 16/2 und 16/13 umfassen.
Der
Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Zernien ist am 13.09.2022
unter der Voraussetzung der Übernahme der Planungskosten durch die Eigentümerin
(im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages) erfolgt.
Der Eigentümerin
wurde in der Zwischenzeit das Honorarangebot des Büros Patt für die
Bauleitplanung vom 21.10.2022 (voraussichtliche Planungskosten in Höhe von
8.703,22 EUR für die Änderung des Bebauungsplanes „Breiter Sand“ sowie für die
Berichtigung des Flächennutzungsplanes) sowie eine Stellungnahme des
Planungsbüros Patt übermittelt. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass eine
Verkleinerung des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes „Breiter
Sand“ ausschließlich auf das Grundstück der Eigentümerin (Flurstück 16/1)
städtebaulich nicht sinnvoll ist und nicht zu einer Reduzierung der anfallenden
Planungskosten beiträgt.
In Ihrem
Antwortschreiben vom 31.03.2023 teilt die Eigentümerin mit, dass sie die Kosten
für die Änderung inkl. der Nachbargrundstücke (Flurstück 16/2 und 16/13) nicht
übernehmen möchte. Vor diesem Hintergrund hat die Eigentümerin die Übernahme
der Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeinde
Zernien beantragt.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung