Betreff
Bebauungsplan an der Kuhtrift/Räuberberg Neufassung - 8. Änderung" - Wohnmobilstellplätze am Waldbad in Zernien
Vorlage
30/0183/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vor der letzten Ratssitzung am 01.02.2023 hat Herr Bürgermeister Schulz in der Angelegenheit Wohnmobilparkplätze im Bereich des Waldbades in Zernien einen Ortstermin wahrgenommen, anlässlich dessen eine mögliche Gestaltung mit einem Fachplanungsbüro erörtert wurde.

Das vorgelegte Kostenangebot des Fachplanungsbüros beläuft sich auf rd. 198.400 EUR, eine Realisierung ist in diesem Umfang nicht möglich. Im Haushaltsplan sind 50.000 EUR hierfür berücksichtigt.

 

In der letzten Sitzung wurde erläutert, dass auch für eine „kleinere“ Lösung (Stellplätze auf dem unteren Teil der Liegewiese des Waldbades, in Verbindung mit den Einrichtungen des Waldbades), bauleitplanerische Änderungen vorgenommen werden müssen, welche entsprechende Kosten verursachen.

 

Nach Auskunft des Planungsbüros für Bauleitplanung ist das ursprünglich vorgelegte Angebot zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Kurzreiseplatzes (Umwidmung der bisherigen Grünfläche in eine Verkehrsfläche) im Bereich des Bebauungsplanes „An der Kuhtrift/Räuberberg, Neufassung“ als aktuell einzustufen und beläuft sich auf 9.371,25 EUR.

 

Die Ausgestaltung der Wohnmobilparkplätze durch Eigenleistung der Gemeinde Zernien ist unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts bei der Beauftragung Dritter grundsätzlich möglich.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Rat der Gemeinde Zernien, vorbehaltlich einer Nutzungsüberlassung der erforderlichen Fläche durch die Samtgemeinde als Eigentümerin sowie einer ingenieurstechnischen Vorplanung, am 10.06.21 beschlossen. Ebenfalls wurde die Beauftragung des Planungsbüros Patt unter selbigen Vorbehalten am 29.03.2022 beschlossen.

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich am 21.03.2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Trägervereins „Waldbad Zernien“ zu einer Änderung des mit ihm geschlossenen Pachtvertrages, grundsätzlich zur Verpachtung einer Teilfläche des Grundstückes „Waldbad Zernien“ an die Gemeinde Zernien per Beschluss bereit erklärt.


Beschlussvorschlag:

·         Die ingenieurtechnische Vorplanung liegt vor, wird aber aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.

·         Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit dem Trägerverein „Waldbad Zernien“ zu führen, um den Bedingungen des Beschlusses der Samtgemeinde Elbtalaue zur Verpachtung einer Teilfläche des Grundstücks „Waldbad Zernien“ (21.03.2022) nachzukommen.

·         Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Trägerverein „Waldbad Zernien“ ist die Bauleitplanung auszuführen. Die Ausgestaltung der Wohnmobilparkplätze wird durch Eigenleistungen der Gemeinde Zernien vorgenommen.