Sachverhalt:
Vor der letzten
Ratssitzung am 01.02.2023 hat Herr Bürgermeister Schulz in der Angelegenheit
Wohnmobilparkplätze im Bereich des Waldbades in Zernien einen Ortstermin
wahrgenommen, anlässlich dessen eine mögliche Gestaltung mit einem Fachplanungsbüro
erörtert wurde.
Das vorgelegte
Kostenangebot des Fachplanungsbüros beläuft sich auf rd. 198.400 EUR, eine
Realisierung ist in diesem Umfang nicht möglich. Im Haushaltsplan sind 50.000
EUR hierfür berücksichtigt.
In der letzten
Sitzung wurde erläutert, dass auch für eine „kleinere“ Lösung (Stellplätze auf
dem unteren Teil der Liegewiese des Waldbades, in Verbindung mit den
Einrichtungen des Waldbades), bauleitplanerische Änderungen vorgenommen werden
müssen, welche entsprechende Kosten verursachen.
Nach Auskunft des
Planungsbüros für Bauleitplanung ist das ursprünglich vorgelegte Angebot zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines
Kurzreiseplatzes (Umwidmung der bisherigen Grünfläche in eine Verkehrsfläche) im
Bereich des Bebauungsplanes „An der Kuhtrift/Räuberberg, Neufassung“ als
aktuell einzustufen und beläuft sich auf 9.371,25 EUR.
Die Ausgestaltung
der Wohnmobilparkplätze durch Eigenleistung der Gemeinde Zernien ist unter
Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts bei der Beauftragung Dritter
grundsätzlich möglich.
Die Änderung des
Bebauungsplanes wurde vom Rat der Gemeinde Zernien, vorbehaltlich einer
Nutzungsüberlassung der erforderlichen Fläche durch die Samtgemeinde als
Eigentümerin sowie einer ingenieurstechnischen Vorplanung, am 10.06.21
beschlossen. Ebenfalls wurde die
Beauftragung des Planungsbüros Patt unter selbigen Vorbehalten am 29.03.2022
beschlossen.
Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich am 21.03.2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Trägervereins „Waldbad Zernien“ zu einer Änderung des mit ihm geschlossenen Pachtvertrages, grundsätzlich zur Verpachtung einer Teilfläche des Grundstückes „Waldbad Zernien“ an die Gemeinde Zernien per Beschluss bereit erklärt.
Beschlussvorschlag:
· Die ingenieurtechnische Vorplanung liegt vor, wird aber aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.
· Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit dem Trägerverein „Waldbad Zernien“ zu führen, um den Bedingungen des Beschlusses der Samtgemeinde Elbtalaue zur Verpachtung einer Teilfläche des Grundstücks „Waldbad Zernien“ (21.03.2022) nachzukommen.
· Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Trägerverein „Waldbad Zernien“ ist die Bauleitplanung auszuführen. Die Ausgestaltung der Wohnmobilparkplätze wird durch Eigenleistungen der Gemeinde Zernien vorgenommen.