Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
1/0164/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 62 Abs. 1 NKomVG kann die Vertretung bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Kommune zu stellen.

 

Die Gemeinde Zernien hat diese Möglichkeit seit vielen Jahren aufgegriffen und eine entsprechende Einwohnerfragestunde in ihrer Geschäftsordnung ausdrücklich geregelt.

 

So bestimmt § 17 der Geschäftsordnung der Gemeinde Zernien, dass vor Beginn einer öffentlichen Ratssitzung eine Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner stattfindet. Die Fragestunde wird von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister geleitet. Sie soll 20 Minuten nicht überschreiten.

 

Jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Gemeinde kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin / der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer / seiner ersten Frage beziehen müssen.

 

Die Fragen werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

 

Herr Bürgermeister Schulz hat nunmehr die Frage aufgeworfen, ob das Fragerecht im Sinne einer transparenten und die Einwohnerinnen und Einwohner beteiligenden Demokratie ausgeweitet werden soll. Herrn Bürgermeister Schulz schwebt in diesem Zusammenhang vor, den Einwohnerinnen und Einwohnern auch nach der Sitzung / am Ende der Sitzung noch einmal die Möglichkeit der Fragestellung zu eröffnen.

 

Die Kommune ist grundsätzlich frei in der geschäftsordnungsrechtlichen Bestimmung, ob eine Einwohnerfragestunde durchgeführt wird und welche Angelegenheiten Gegenstand der Fragen sein dürfen. Auch die Dauer der Fragestunde kann begrenzt werden. Einwohnerfragestunden können zudem vor bzw. nach der Sitzung oder während der Sitzung stattfinden. Findet die Fragestunde während der Sitzung statt, muss die Sitzung dazu nicht unterbrochen werden.

 

Die Möglichkeiten der Ad-hoc Befragung von Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 62 Abs. 2 NKomVG bleibt hiervon unberührt.

 

Die Durchführung von zwei Fragestunden ist also unproblematisch möglich. Sie können innerhalb oder außerhalb der Sitzungen durchgeführt werden.

 

Sollte eine zweite Fragestunde gewünscht sein, gäbe es also die folgenden zwei Varianten zur Änderung der Geschäftsordnung:

 

1. Änderung der Geschäftsordnung bei zweiter Fragestunde außerhalb der Tagesordnung:

 

 

§ 17 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 17

Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

(1) Vor Beginn und nach dem Ende einer öffentlichen Ratssitzung findet eine Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner statt. Die Fragestunde wird von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister geleitet. Sie soll jeweils 20 Minuten nicht überschreiten.

 

(2) Jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Gemeinde kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin / der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer / seiner ersten Frage beziehen müssen.

 

(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

 

 

2. Änderung der Geschäftsordnung bei zwei Fragestunden innerhalb der Tagesordnung:

 

§ 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 4

Sitzungsverlauf

Der regelmäßige Sitzungsablauf ist folgender:

a) Eröffnung der Sitzung,

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

c) Feststellung der Tagesordnung

d) Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

e) Genehmigung der Niederschrift über die vorhergegangene Sitzung

f) Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten

Verhandlungsgegenstände

g) Bericht der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten

h) Anträge und Anfragen

i) Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

j) nichtöffentliche Sitzung

k) Schließung der Sitzung

 

 

§ 17 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 17

Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

 

(1) Nach Feststellung der Tagesordnung einer öffentlichen Ratssitzung und vor der Schließung der öffentlichen Ratssitzung findet eine Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner statt. Die Fragestunde wird von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister geleitet. Sie soll jeweils 20 Minuten nicht überschreiten.

 

(2) Jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Gemeinde kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin / der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer / seiner ersten Frage beziehen müssen.

 

(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

 

 

 

Als Entscheidungshilfe folgt nunmehr eine Aufstellung der Regelungen bei der Samtgemeinde und den anderen Mitgliedsgemeinden:

 

 

 

 

 

Gemeinde

Regelung

Dauer der Einwohnerfragestunde

Samtgemeinde Elbtalaue

Eine Einwohnerfragestunde als TOP 4 während der Sitzung

Max. 30 min

Gemeinde Damnatz

Eine Einwohnerfragestunde vor der Sitzung

Max. 20 min

Stadt Dannenberg (Elbe)

Zwei Einwohnerfragestunden als TOP 4 und als letzten TOP

Jeweils max. 20 min

Gemeinde Göhrde

Eine Einwohnerfragestunde als TOP 4 während der Sitzung

Max. 30 min

Gemeinde Gusborn

Eine Einwohnerfragestunde vor der Sitzung

Max. 20 min

Stadt Hitzacker (Elbe)

Eine Einwohnerfragestunde als TOP 4 während der Sitzung

Max. 30 min

Gemeinde Jameln

Eine Einwohnerfragestunde vor der Sitzung

Max. 20 min

Gemeinde Karwitz

Eine Einwohnerfragestunde vor der Sitzung

Max. 20 min

Gemeinde Langendorf

Eine Einwohnerfragestunde vor der Sitzung

Max. 20 min

Gemeinde Neu Darchau

Zwei Einwohnerfragestunden als TOP 4 und als vorletzten TOP (vor Anträgen und Anfragen)

Max. 15 min bei der ersten Fragestunde und max. 10 min bei der zweiten Fragestunde.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Zernien wird wie in der Vorlage dargelegt (Variante 1 oder 2) geändert.