Sachverhalt:
Die UWG-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat mit Datum vom 21.02.2023 sowie die Ratsfrauen Klose, Bustorff, Haake, Sievers, Brownlee, K. Peters und J. Peters mit Datum vom 06.03.2023 die anliegenden Anträge zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Ratsfrauen und Ratsherren sowie nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder gestellt.
Die UWG-Fraktion
schlägt vor, Ratsfrauen und Ratsherren eine monatliche pauschale Kostenerstattung
für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit in Höhe von 20 Euro monatlich zu
zahlen.
Die Ratsfrauen Klose, Bustorff, Haake, Sievers,
Brownlee, K. Peters und J. Peters schlagen vor, § 6 der Satzung zu ändern und
Ratsmitgliedern und nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern erhöhte
Pauschalen (angelehnt an den Mindestlohn) zur Kinderbetreuung und zur Betreuung
pflegebedürftiger Angehöriger zu zahlen.
Die Verwaltung hat
hierzu den als Anlage beigefügten Entwurf einer Änderungssatzung erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Ratsfrauen und Ratsherren sowie
nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder wird erlassen.