Sachverhalt:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue benötigt Räumlichkeiten, die als Kleiderkammer für die Feuerwehren
der Samtgemeinde Elbtalaue dienen sollen. Hierfür bieten sich die kürzlich leer
gewordenen und bisher gewerblich genutzten Räume im Gebäude Hauptstraße 12 in
Jameln an. Die monatliche Grundmiete soll 150,00 € betragen zuzüglich einer
Nebenkostenpauschale i.H.v. 20,00 €/Monat (Versicherung, Wasser, Abwasser etc.)
und einer Heizkostenvorauszahlung i.H.v. 40,00 €/Monat. Die Stromkosten sind
direkt von der Samtgemeinde Elbtalaue an einen Anbieter zu zahlen.
Beschlussvorschlag:
Die sich im
Gebäudeteil links befindlichen Räume des Gebäudes Hauptstraße 12 in Jameln
einschließlich der Toilette im Eingangsbereich mit einer Größe von insgesamt
ca. 50 m² werden an die Samtgemeinde Elbtalaue zum Zwecke der Einrichtung einer
Kleiderkammer für die Feuerwehren der Samtgemeinde Elbtalaue zu einer
Gesamtmiete i.H.v. 210,00 € vermietet. Der Mietbeginn bleibt offen und ist
zwischen der Gemeindebürgermeisterin und der Samtgemeinde Elbtalaue
abzustimmen.