Sachverhalt:
Ratsherr Dr.
Gottesleben hat mit einer Email vom 12.02.2023 folgenden Antrag gestellt:
An Herrn BGM
Stegemann, Gemeinde Göhrde
Antrag für die
nächste Gemeinderatssitzung:
Wir beantragen
folgenden Beschluss zu fassen: Da es sich um die Verwendung von Steuergeldern
handelt, besteht ein berechtigtes Interesse der interessierten Bevölkerung der
Gemeinde detailliert über die Verwendung dieser Gelder, die anstehenden
Investitionen und die Finanzsituation der Gemeinde informiert zu werden.
Dieses ist in der
Gemeinderatssitzung, in der im Wesentlichen nur über den vorher diskutierten
und ausgehandelten Vorschlag abgestimmt wird nicht ausreichend möglich. Wir
beantragen daher die Sitzung über die jährliche Haushaltsplanung, die zur Zeit
nicht als offizielle
Gemeinderatssitzung sondern als „fraktionsübergreifendes Treffen“ stattfindet ab nächsten
Jahr als offizielle
öffentliche
Gemeinderatssitzung abzuhalten mit Fragemöglichkeit der interessierten Bürger
im Rahmen der Bürgerfragestunde.
Hierdurch wird die
Transparenz der Finanzplanung für jedermann sichergestellt.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr. Florian
Gottesleben
Für die Gruppe Pro
Göhrde/SPD
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 57 Abs. 2 NKomVG wirken Fraktionen und Gruppen
bei der Willensbildung im Rat mit. Die Verwaltung bietet daher an, Fraktionen
und Gruppen im laufenden Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung über die
wesentlichen Inhalte der aktuellen Planung und die finanzwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zu informieren, damit die Gemeinderatsmitglieder bereits
möglichst frühzeitig über alle notwendigen Informationen zur Ausübung ihrer
Tätigkeit bzw. zur Willensbildung hinsichtlich der politisch-inhaltlichen
Konkretisierung der Aufgabenerfüllung im Planjahr verfügen. Diese
(übergreifenden) Fraktionssitzungen haben nicht den Zweck, eine Diskussion in
einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu vermeiden oder gar Ratsmitglieder
bzw. Gruppen und Fraktionen an einen „vorher diskutierten und ausgehandelten
Vorschlag“ zu binden. Diese wurde seitens der Verwaltung auch stets so
kommuniziert.
Dass dieses auch faktisch nicht das Ergebnis derartiger
„fraktionsübergreifender Treffen“ ist, hat sich sehr deutlich in der
Ratssitzung am 26.04.2022 gezeigt. An diesem Tag wurde lange und intensiv über
den zum Beschluss vorgelegten Haushaltsplan 2022 diskutiert, so dass sich als
Folge der Beratung und Beschlussfassung weitreichende Änderungen an der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ergaben.
Die in § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG gesetzlich normierte
Zuständigkeit des Rates für den Beschluss der Haushaltssatzung und des
Investitionsprogramms wurde und wird durch vorherige Gruppentreffen nicht
tangiert. Die Möglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner, Fragen zur
Haushaltsplanung zu stellen, wird durch § 17 der Geschäftsordnung des Rates der
Gemeinde Göhrde eröffnet und durch vorherige Treffen von Fraktionen bzw.
Gruppen ebenfalls nicht beschnitten.
Die Verwaltung bietet den im Gemeinderat Göhrde gebildeten
Gruppen auch weiterhin die Teilnahme an Informationsgesprächen zu künftigen
Haushaltsplanungen an. Ob dieses angenommen wird, obliegt allein der jeweiligen
Entscheidung der bestehenden Gruppen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.