Betreff
Antrag der Gruppe Pro Göhrde/SPD zur Öffentlichkeit der Haushaltsberatung
Vorlage
20/0073/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Dr. Gottesleben hat mit einer Email vom 12.02.2023 folgenden Antrag gestellt:

 

An Herrn BGM Stegemann, Gemeinde Göhrde

 

Antrag für die nächste Gemeinderatssitzung:

 

Wir beantragen folgenden Beschluss zu fassen: Da es sich um die Verwendung von Steuergeldern handelt, besteht ein berechtigtes Interesse der interessierten Bevölkerung der Gemeinde detailliert über die Verwendung dieser Gelder, die anstehenden Investitionen und die Finanzsituation der Gemeinde informiert zu werden.

Dieses ist in der Gemeinderatssitzung, in der im Wesentlichen nur über den vorher diskutierten und ausgehandelten Vorschlag abgestimmt wird nicht ausreichend möglich. Wir beantragen daher die Sitzung über die jährliche Haushaltsplanung, die zur Zeit nicht als offizielle Gemeinderatssitzung sondern als „fraktionsübergreifendes Treffen“ stattfindet ab nächsten Jahr als offizielle öffentliche Gemeinderatssitzung abzuhalten mit Fragemöglichkeit der interessierten Bürger im Rahmen der Bürgerfragestunde.

Hierdurch wird die Transparenz der Finanzplanung für jedermann sichergestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Florian Gottesleben

Für die Gruppe Pro Göhrde/SPD

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 57 Abs. 2 NKomVG wirken Fraktionen und Gruppen bei der Willensbildung im Rat mit. Die Verwaltung bietet daher an, Fraktionen und Gruppen im laufenden Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung über die wesentlichen Inhalte der aktuellen Planung und die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu informieren, damit die Gemeinderatsmitglieder bereits möglichst frühzeitig über alle notwendigen Informationen zur Ausübung ihrer Tätigkeit bzw. zur Willensbildung hinsichtlich der politisch-inhaltlichen Konkretisierung der Aufgabenerfüllung im Planjahr verfügen. Diese (übergreifenden) Fraktionssitzungen haben nicht den Zweck, eine Diskussion in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu vermeiden oder gar Ratsmitglieder bzw. Gruppen und Fraktionen an einen „vorher diskutierten und ausgehandelten Vorschlag“ zu binden. Diese wurde seitens der Verwaltung auch stets so kommuniziert.

 

Dass dieses auch faktisch nicht das Ergebnis derartiger „fraktionsübergreifender Treffen“ ist, hat sich sehr deutlich in der Ratssitzung am 26.04.2022 gezeigt. An diesem Tag wurde lange und intensiv über den zum Beschluss vorgelegten Haushaltsplan 2022 diskutiert, so dass sich als Folge der Beratung und Beschlussfassung weitreichende Änderungen an der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ergaben.

 

Die in § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG gesetzlich normierte Zuständigkeit des Rates für den Beschluss der Haushaltssatzung und des Investitionsprogramms wurde und wird durch vorherige Gruppentreffen nicht tangiert. Die Möglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner, Fragen zur Haushaltsplanung zu stellen, wird durch § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Göhrde eröffnet und durch vorherige Treffen von Fraktionen bzw. Gruppen ebenfalls nicht beschnitten.

 

Die Verwaltung bietet den im Gemeinderat Göhrde gebildeten Gruppen auch weiterhin die Teilnahme an Informationsgesprächen zu künftigen Haushaltsplanungen an. Ob dieses angenommen wird, obliegt allein der jeweiligen Entscheidung der bestehenden Gruppen.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.