Betreff
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Dannenberg Innenstadt"; Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Vorlage
04/0031/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat für das Förderungsprogramm Städtebauförderung „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“, die städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen „Dannenberg Innenstadt“ als neue Maßnahme angemeldet. Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist in das Programm aufgenommen worden.

Über das Programm werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standtortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt gefördert. Ziel ist die Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Die Förderdauer ist auf 15 Jahre begrenzt.

Eine Übersichtskarte mit einem Vorschlag für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes unter Angabe der Hektargröße ist nach dem Aufnahmebescheid alsbald vorzulegen.

Mit der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Dannenberg (Elbe) aus dem November 2020 ist ein Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes vorgelegt worden.

Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag zu folgen, ihn als Leitlinie anzusehen und eine parzellenscharfe Abgrenzung mit der Festlegung aller Flurstücke zur Vorbereitung der Sanierungssatzung zu erarbeiten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes aus der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Dannenberg (Elbe) wird als Leitlinie für den detaillierten Vorschlag eines Sanierungsgebietes angenommen.