Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge eines Anreizprogramms zur Nutzung
regenerativer Energien sog. Stecker-PV-Anlagen zu fördern. In der Anlage
befindet sich ein Entwurf zu einer möglichen Förderrichtlinie für dieses
Vorhaben. Mit dem Entwurf sind die notwendigsten rechtlichen Vorgaben benannt,
die aber noch ein „einfaches“ Antragsverfahren und eine „schnelle“ Förderung
ermöglichen.
In einem
Antragsverfahren wären mind. folgende Angaben zu erfragen:
- Name,
Adresse
- Standort
der Maßnahme
- Eigentum
oder Miete
- Nachweis
der Vertretungsbefugnis bei Gemeinschaftseigentum
- Größe,
Hersteller und Datenblatt der geplanten Anlage (Datenblatt kann auch bei
Verwendungsnachweis beigefügt werden)
- Ggfls.
Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters
- Ggfls.
notwendige Genehmigungen (Denkmalpflegerische Genehmigung u. ä.
- Lageplan
des Standortes oder Foto von dem Standort der beantragten PV-Anlage
Die in dem Entwurf genannten Förderbeträge (200 € / 220€), sowie die Zeiträume
für z. B. Mindestbetriebszeit (5 Jahre) sind exemplarisch benannt und können in
der Entscheidungsbefugnis des Rates natürlich angepasst werden.
Die Förderrichtlinien sind zu beraten.
Beschlussvorschlag:
Die
Förderrichtlinien gem. Anlage werden beschlossen.