Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 sowie das Investitionsprogramm 2022 - 2026
Vorlage
20/0026/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2023 sieht bei Gesamterträgen von 909.200 € und -aufwendungen von 908.600 € einen Überschuss von 600 € vor. Im Folgejahr wird mit einem geringen Defizit gerechnet, danach wieder mit Überschüssen. Der Fehlbetrag 2024 kann ggf. problemlos aus den vorhandenen Vorjahresüberschüssen (Ergebnisrücklagen) gedeckt werden. Per 31.12.2022 betragen diese rund 57 Tsd. Euro.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2023 sind:

 

 

 

79 % der Erträge sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische Personen gebunden und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:

 

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,54 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen (67.000 €), Grundstücksverkäufe (15.000 inkl. Erschließungsbeiträge) und vorhandene Eigenmittel erfolgen. Der Liquiditätsbestand der Gemeinde per 31.12.2022 beläuft sich auf rund 61 Tsd. Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie das Investitionsprogramm 2022 – 2026.