Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
2023 sieht bei Gesamterträgen von 909.200 € und -aufwendungen von 908.600 €
einen Überschuss von 600 € vor. Im Folgejahr wird mit einem geringen Defizit
gerechnet, danach wieder mit Überschüssen. Der Fehlbetrag 2024 kann ggf.
problemlos aus den vorhandenen Vorjahresüberschüssen (Ergebnisrücklagen)
gedeckt werden. Per 31.12.2022 betragen diese rund 57 Tsd. Euro.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2023 sind:
79 % der Erträge
sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische Personen gebunden
und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,54 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen (67.000 €), Grundstücksverkäufe (15.000
inkl. Erschließungsbeiträge) und vorhandene Eigenmittel erfolgen. Der
Liquiditätsbestand der Gemeinde per 31.12.2022 beläuft sich auf rund 61 Tsd.
Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2023 sowie das Investitionsprogramm 2022 – 2026.