Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, gem. § 104
NKomVG für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden.
Die Zuständigkeiten
des Verwaltungsausschusses sind daher auf den Rat, die Zuständigkeiten für die
Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die Bürgermeisterin / den
Bürgermeister übergegangen.
Aus diesem Grunde
ist es auch notwendig, die Regelungen zu den Wertgrenzen in § 4 der
Hauptsatzung zu ändern.
So ist in § 4 der aktuellen
Hauptsatzung geregelt, dass bei dort genannten Rechtsgeschäften
ü bis 3.000 Euro die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister,
ü von 3.001 bis 10.000 Euro der
Verwaltungsausschuss und
ü über 10.000 Euro der Rat
entscheidet. Die
Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ist daher neu zu regeln, weil er wie
oben bereits dargelegt in der aktuellen Wahlperiode nicht gebildet wurde.
Herr Bürgermeister
Schulz hat hierzu ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden geführt und der
Verwaltung die Entscheidung mitgeteilt, dass die in § 4 der Hauptsatzung
aufgeführten Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 6.000 Euro als Geschäft
der laufenden Verwaltung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu
entscheiden sind. Bei Rechtsgeschäften über 6.000 Euro soll der Rat
entscheiden.
Die Verwaltung hat
daher auf Basis dieser Mitteilung einen entsprechenden Satzungsentwurf
erarbeitet. Er liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Die 2.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Zernien wird erlassen.