Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
1/0017/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, gem. § 104 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden.

 

Die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses sind daher auf den Rat, die Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die Bürgermeisterin / den Bürgermeister übergegangen.

 

Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, die Regelungen zu den Wertgrenzen in § 4 der Hauptsatzung zu ändern.

 

So ist in § 4 der aktuellen Hauptsatzung geregelt, dass bei dort genannten Rechtsgeschäften

 

ü  bis 3.000 Euro die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister,

ü  von 3.001 bis 10.000 Euro der Verwaltungsausschuss und

ü  über 10.000 Euro der Rat

 

entscheidet. Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ist daher neu zu regeln, weil er wie oben bereits dargelegt in der aktuellen Wahlperiode nicht gebildet wurde.

 

Herr Bürgermeister Schulz hat hierzu ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden geführt und der Verwaltung die Entscheidung mitgeteilt, dass die in § 4 der Hauptsatzung aufgeführten Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 6.000 Euro als Geschäft der laufenden Verwaltung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu entscheiden sind. Bei Rechtsgeschäften über 6.000 Euro soll der Rat entscheiden.

 

Die Verwaltung hat daher auf Basis dieser Mitteilung einen entsprechenden Satzungsentwurf erarbeitet. Er liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 


Beschlussvorschlag:

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Zernien wird erlassen.