Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
2023 sieht bei Gesamterträgen von 1.780.400 € und -aufwendungen von 1.792.200 €
einen Fehlbetrag von -11.800 € vor. Auch im Folgejahr wird mit einem geringen
Defizit gerechnet, danach wieder mit Überschüssen. Die Fehlbeträge können problemlos
aus den vorhandenen Vorjahresüberschüssen (Ergebnisrücklagen) gedeckt werden.
Per 31.12.2022 betragen diese rund 566 Tsd. Euro.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2023 sind:
79 % der Erträge
sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische Personen gebunden
und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 1,7 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen (33.700 €) und vorhandene Eigenmittel
erfolgen. Der Liquiditätsbestand der Gemeinde per 31.12.2022 beläuft sich auf
rund 642 Tsd. Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie das Investitionsprogramm 2022 –
2026.