Sachverhalt:
Ratsherr Udo
Sperling hat mit Datum vom 08.12.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 sein
Ratsmandat und sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Jameln niedergelegt.
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat daher in der aktuellen Ratssitzung eine neue Bürgermeisterin
/ einen neuen Bürgermeister gewählt. Da die neue Bürgermeisterin / der neue
Bürgermeister auch aus dem Kreise der aktuellen Stellvertreterinnen und
Stellvertreter kommen kann, ist ggf. eine neue Stellvertretung zu wählen.
Gemäß § 81 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat
grundsätzlich in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des
Verwaltungsausschusses (da die Gemeinde Jameln keinen Verwaltungsausschuss hat
aus der Mitte des Rates (siehe unten)) bis zu drei Vertreterinnen oder
Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der
repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist
abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der Formulierung
(bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine
Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
Der Rat der Gemeinde Jameln hat in der konstituierenden
Sitzung am 10.11.2021 mit Frau Gröning und Herrn Rode zwei gleichberechtigte
Stellvertreterinnen / Stellvertreter gewählt.
Beschlussvorschlag:
a)
Es
werden _______ (Anzahl) stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt.
b)
Die/der
stellvertretende Bürgermeisterin und Bürgermeister sind gleichberechtigt (oder
Reihenfolge festlegen).
c)
Es
werden folgende Personen zur stellvertretenden Bürgermeisterin / zum
stellvertretenden Bürgermeister gewählt: _______________.