Betreff
Wahl von bis zu drei Vertreterinnen / Vertretern der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Vorlage
1/0537/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Udo Sperling hat mit Datum vom 08.12.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 sein Ratsmandat und sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Jameln niedergelegt.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln hat daher in der aktuellen Ratssitzung eine neue Bürgermeisterin / einen neuen Bürgermeister gewählt. Da die neue Bürgermeisterin / der neue Bürgermeister auch aus dem Kreise der aktuellen Stellvertreterinnen und Stellvertreter kommen kann, ist ggf. eine neue Stellvertretung zu wählen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat grundsätzlich in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses (da die Gemeinde Jameln keinen Verwaltungsausschuss hat aus der Mitte des Rates (siehe unten)) bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Der Rat der Gemeinde Jameln hat in der konstituierenden Sitzung am 10.11.2021 mit Frau Gröning und Herrn Rode zwei gleichberechtigte Stellvertreterinnen / Stellvertreter gewählt.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Es werden _______ (Anzahl) stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt.

b)    Die/der stellvertretende Bürgermeisterin und Bürgermeister sind gleichberechtigt (oder Reihenfolge festlegen).

c)     Es werden folgende Personen zur stellvertretenden Bürgermeisterin / zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt: _______________.