Sachverhalt:
Ratsherr Udo Sperling hat mit Datum vom 08.12.2022 mit Wirkung zum
31.12.2022 sein Ratsmandat und sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Jameln
niedergelegt.
Es ist daher eine neue Bürgermeisterin / ein neuer Bürgermeister zu
wählen.
Sie oder er führt
den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die
Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.
Da der Rat der
Gemeinde Jameln in seiner konstituierenden Sitzung am 10.11.2021 auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet hat, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6 Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Die Wahl wird von
der stv. Bürgermeisterin / dem stv. Bürgermeister geleitet, soweit sie oder er
nicht selbst zur Wahl antritt. In diesem Fall wird die Wahl vom
Altersvorsitzenden geleitet.
Die gewählte
Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft
Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner
Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.
Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist zu
vereidigen.
Auf den Eid kann
auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine
Gemeindedirektorin / ein Gemeindedirektor vereidigt wird.
Der Diensteid
lautet:
Ich schwöre, das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne
die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beschlussvorschlag:
Zur Bürgermeisterin
/ zum Bürgermeister der Gemeinde Jameln wird ____________ gewählt.