Betreff
Feststellung über den Sitzverlust des Ratsherrn Sperling und Information über die Nachfolge
Vorlage
40/0532/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Sperling hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Jameln verzichtet

(§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Jameln per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Wählergruppe Wählergemeinschaft Jameln (WGJ), auf Herrn Johann August Jakob über.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Udo Sperling seinen Sitz im Rat der Gemeinde Jameln verliert.