Sachverhalt:
Die
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG mbH) ist von der Stadt Hitzacker
(Elbe) zur Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beauftragt worden.
Am 21. November
2022 hat zur Erklärung der Vorbereitenden Untersuchungen und des
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eine Bürgerinformation stattgefunden. In
dieser Bürgerinformation wurde auch der Bereich eines möglichen
Untersuchungsgebietes den Anwesenden erläutert. Stärken und Schwächen in der
Stadt Hitzacker (Elbe) wurden skizziert und anschließend Ideen abgefragt. Die
nächsten entscheidenden Schritte für die Städtebaulichen Voruntersuchungen sind
insbesondere
- der
Beschluss über die Einleitung der Voruntersuchungen durch den Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe)
- Bestandserhebungen
- Stärken/Schwächen-Analysen
- eine
zweite öffentliche Beteiligung in einer „Zukunftswerkstatt“
- die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- vertiefende
Gespräche
- der
Beschluss über den Abschluss der Voruntersuchungen
- der
Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm.
Zunächst sind
einige Formalien erforderlich. Das Gebiet „Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ wurde als Städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Zur
Vorbereitung einer Stadtsanierung ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141
Absatz 3 Satz 1 BauGB zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet „Südliche
Altstadt und Drawehnertorstraße“ zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit
beschließt.
Im
Untersuchungsgebiet sollen folgende Rahmenbedingungen bei der Untersuchung
stets berücksichtigt werden:
-
Im
ehemaligen Sanierungsgebiet „Stadtinsel“ (Durchführungszeitraum 1975 bis 1996;
Aufhebung der Sanierungssatzung am 13.05.2004) wurde der Fokus auf Maßnahmen im
öffentlichen Raum zur Ertüchtigung der verkehrlichen Infrastruktur gelegt.
Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden wurden nur
teilweise durchgeführt, was dort heute zu ungenügenden Lebens- und
Wohnsituationen und Leerstand führt.
-
Funktionsverluste
durch Zunahme an Leerständen im Einzelhandel in der Drawehnertorstraße sind
erkennbar.
-
Teile
des nicht-periodischen Bedarfs kann die Bevölkerung nicht mehr vor Ort decken,
was vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel ein Problem darstellt.
-
Durch
die zunehmenden Leerstände wird der Eingangsbereich in die historische Altstadt
negativ beeinflusst.
-
Erhalt
und Ertüchtigung der Lanke-Siedlung als denkmalgeschütztes Ensemble sind
erforderlich.
-
Der
Verkehrsknotenpunkt Drawehnertorstraße/Lüneburger Straße ist zu überarbeiten.
-
Teile
der umliegenden Gebäude weisen einen Sanierungsbedarf auf. Die Eingangsbereiche
zur Stadt werden städtebaulich tangiert.
-
Ungenügende
Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind erkennbar.
-
Untergenutzte
Freiflächen, die aufgrund ihrer Lage aufgewertet werden sollten, stechen
hervor.
Mögliche
städtebauliche Ziele werden wie folgt skizziert:
-
Förderung
von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen zur Herstellung von zeitgemäßem
Wohnraum in Altbauten
-
Förderung
von Maßnahmen, die dem Funktionsverlust des Einzelhandels entlang der
Drawehnertorstraße entgegenwirken
-
Förderung
der touristischen Infrastruktur
-
Ertüchtigung
und Ausbau von öffentlichen Verkehrswegen
-
Ertüchtigung
und Erweiterung der Freizeitinfrastruktur
-
Ökologische
Aufwertung und Erweiterung
Aus diesen
Erkenntnissen heraus ergibt sich die folgende, bereits in den Städtischen
Gremien bekanntgegebene, Gebietsabgrenzung:
-
Norden:
Gebiet zur Ertüchtigung des Hiddostegs und Erschließung der Stadtinsel und
Stadtmuseum im Alten Zollhaus als Modernisierungsobjekt.
-
Osten:
Verzicht auf das Grundstück des Deichverbandes und des Neubaugebäudes,
Erweiterung um die Freifläche Lanke zur Ertüchtigung und Erweiterung der
Freizeitinfrastruktur.
-
Südlich:
Herausnahme der Kleingärten, des SB-Marktes, da keine städtebaulichen
Missstände und Ziele. Reduzierung des Gebiets auf angrenzende Grundstücke zum
Verkehrsknotenpunkt (Drawehnertorstraße/Lüneburger Straße/Elbuferstraße)
-
Westen:
Reduzierung und Konzentration auf Drawehnertorstraße und Parkplatz Am Weinberg
mit den unmittelbaren Anliegern.
Ein Lageplan
(Maßstab 1:1.000), in dem das von den Vorbereitenden Untersuchungen betroffene
Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum
Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Die Verwaltung wird
ermächtigt zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen, mit der NLG mbH
alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere
auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen, Mieter*innen,
Pächter*innen und anderer Nutzungsberechtigten im Untersuchungsbereich zu
fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen. Diese Vorgehensweise ergibt sich aus § 141 Absatz
3 Satz 2 BauGB. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB
hinzuweisen.
Die Verwaltung
bittet die Städtischen Gremien um die entsprechende Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß
§ 141 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem aus dem Lageplan
ersichtlichen Gebiet „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ zur Untersuchung
der Sanierungsbedürftigkeit.