Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gruppe UG/Bündnis 90 Die
Grünen/SOLI vor, der Antrag inkl. des dazugehörigen Lageplanes ist der Vorlage
als Anlage I beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der beantragte Bereich befindet sich auf der Fläche der Kreisstraße 29 außerhalb der geschlossenen Ortslage des Ortes Groß Gusborn. Grundsätzlich zuständig für eine entsprechende Baumaßnahme ist hier der Landkreis Lüchow-Dannenberg, als Straßenbaulastträger. Bedacht werden sollte hierbei jedoch, dass es sich bei dem Bereich um eine sogenannte „freie Strecke“ einer Kreisstraße handelt. Die Funktion einer Kreisstraße ist vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises zu dienen, ferner für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege. Eine Geschwindigkeitsreduzierung und bauliche Maßnahmen im Bereich einer freien Strecke stehen der Leichtigkeit des Verkehrsflusses außerhalb geschlossener Ortslagen entgegen.
Beschlussvorschlag
des Antrages:
Der Rat der
Gemeinde möge beschließen, dass ein Gehweg westlich der K29 - ab Straße
Gusneitz bis zum Friedhof mit wassergebundener Decke gebaut werden soll. Durch
verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen sowie Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit bereits vor der Bergkuppe ist den Fußgängern ein
gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen. Der Bau einer
Lichtzeichenanlage ist in Erwägung zu ziehen.
Eine Ruhebank
ist auf Höhe der Bushaltestelle aufzubauen.